Hunderte Fliegen für Kunstobjekt getötet: Kunstmuseum Wolfsburg darf Installation von Damien Hirst nach PETA-Anzeige nicht mehr vorführen

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Wolfsburg / Stuttgart, 6. Juli 2022 – Getötet für die Kunst: Im April erreichte PETA eine Meldung einer Besucherin des Kunstmuseums Wolfsburg. Diese teilte der Tierrechtsorganisation mit, dass bei der Installation „A Hundred Years“ von Damien Hirst Hunderte Fliegen zunächst in einem Teilbereich mit Zucker und Wasser vermehrt würden, um dann teilweise in einem anderen Bereich der Installation durch eine elektrische Fliegenfalle getötet zu werden. Nach Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Leiden oder Schaden zufügen. Ein Kunstobjekt wird nicht als vernünftiger Grund angesehen. Die Tierrechtsorganisation hat daher Anzeige beim Veterinäramt der Stadt Wolfsburg erstattet. Die Behörde teilte nun mit, dass eine mündliche Verwarnung gegenüber den Verantwortlichen ausgesprochen wurde, da die Installation zum Zeitpunkt von PETAs Meldung in dieser Form schon beendet war.

„Tiere zu töten, hat nichts mit Kunst zu tun“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Es zeigt lediglich die Überheblichkeit von Menschen, die für ihre eigenen Interessen buchstäblich über Leichen gehen. Wir sind dankbar, dass die Behörde den Verantwortlichen ihre Grenzen aufgezeigt hat, auch wenn wir uns eine rechtliche Ahndung der sinnlosen Tötungen in Wolfsburg gewünscht hätten. Nur weil die Tiertötungen zum Zeitpunkt unserer Meldung schon beendet waren, kamen die Verantwortlichen mit einer Ermahnung davon. Wir werden weiterhin Tiermissbrauch für vermeintliche Kunstobjekte konsequent zur Anzeige bringen.“

Hintergrundinformationen
Tierschutz ist in Deutschland Staatsziel mit Verfassungsrang. Kunstschaffende können sich nach gängiger Rechtslage daher bei der Tötung von Tieren nicht auf die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit berufen. Vielmehr ist gemäß Tierschutzgesetz ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung von Tieren unabdingbar. Bereits vor Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz durch Artikel 20a entschieden Gerichte bei Kollision der Kunstfreiheit und des Tierschutzes teilweise zugunsten des Tierschutzes [1]. Wurde dagegen der Kunstfreiheit größerer Wert eingeräumt, beruhte dies oftmals auf der Argumentation, der Tierschutz könne mangels seines Verfassungscharakters für die Kunstfreiheit keine verfassungsimmanente Schranke im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (Einschränkungen der Meinungsfreiheit) sein [2]. Mit Inkrafttreten des Artikels 20a des Grundgesetzes im Jahr 2002 ist dies hinfällig. Die Möglichkeit, Tiertötungen zu künstlerischen Zwecken zu rechtfertigen, wird seitdem abgelehnt [3]. Im April 2013 haben die Verantwortlichen der Art Cologne in vorbildlicher und verantwortungsvoller Weise gezeigt, dass Tierschutz in der Kunstwelt durchaus von Bedeutung ist: Sie ließen einen auf der Kunstmesse ausgestellten Finken umgehend aus dem Trubel entfernen.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Landgericht Köln, Beschluss vom 2.02.1989, 104 Qs 2/89.
[2] Amtsgericht Köln, Urteil vom 5.10.1990, 99 OWi 626 Js 159328/90.
[3] Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar TierSchG, 3. Auflage, 2016, § 3 TierSchG, Rn. 35; Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 04.06.2007, (235 Cs) 14 Js 1085/06 (180/06); KG Berlin 4. Strafsenat, 24.07.2009, (4) 1 Ss 235/09 (150/09); VG Berlin 24. Kammer, Beschluss vom 24.04.2012, 24 L 113.12; VG Berlin, 24.04.2012, VG 24 L 113.12.

Die Kunstinstallation „A Hundred Years“ von Damien Hirst / Kunstmuseum Wolfsburg, © Verena-Schulze

Dieses und ein weiteres Motiv sind hier zum Download verfügbar.

Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Tiere-getötet-Kunst
PETA.de/Kampagnen/Grundrechte-für-Tiere
PETA.de/Kampagnen/Speziesismus

Pressekontakt:
Britta Nolte, +49 711 860591-593, [email protected]

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