„Hundkatzemaus“ und PETA decken Horror-Hundezuchtanlage mitten in Wegberg auf: PETA erstattet Strafanzeige gegen Verantwortliche und fordert Wegnahme der Tiere

Hund in sporadischem Gehege in einem Blumentopf als Toilette

Über eine Whistleblower-Meldung wurde PETA auf nicht artgerecht untergebrachte Hunde in einer Zuchtanlage in Wegberg aufmerksam gemacht. Zusammen mit einem Team der VOX-Sendung „Hundkatzemaus“ ermittelte die Tierschutzdetektivin Jana Hoger bei der Züchterin und fand katastrophale Zustände in der Tierhaltung vor. Laut Aussage der Verkäuferin wurden vor Ort zum Zeitpunkt der Kontrolle 38 Hunde, etliche Welpen sowie 19 Papageien, Katzen und deren Nachwuchs, Wellensittiche und Pferde zur Zucht gehalten. Die Hunde waren teils auf engstem Raum in Zimmern, abgetrennten Buchten und einer Scheune untergebracht. Als Toilette dienten ihnen unter anderem Kaninchenkäfige und Blumenuntersetzer, da die Züchterin eigenen Aussagen zufolge nicht mit den Hunden spazieren geht. Vor den Augen der Ermittlerin packte die Verkäuferin die verängstigten Vierbeiner immer wieder am Nackenfell, zerrte sie über den Boden und schrie sie teilweise laut an. Obwohl sie nach PETA-Informationen vom Veterinäramt Heinsberg kontrolliert wurde und Hunde abgeben musste, bietet sie noch immer Vierbeiner auf Internetplattformen wie „deine-tierwelt.de“ an. PETA hat im April 2024 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erstattet und fordert ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für die Verantwortliche. Das Team der Fernsehsendung „Hundkatzemaus“ informierte zudem den Bürgermeister Christian Pape, die Finanzbehörden und den Landrat über die Zustände in der Zuchtanlage.  

„Noch nie habe ich in Deutschland so eine Hundezucht erlebt, in welcher Vierbeiner verschiedener sogenannter Moderassen unter unhygienischsten Bedingungen in Massen vermehrt und so grauenvoll gehalten werden. Dort leiden die Tiere nicht nur körperliche, sondern auch seelische Qualen“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Die Hunde müssen aus dieser tierquälerischen Haltung endlich rausgeholt werden. Behörden und Zuständige dürfen nicht länger wegsehen, sondern müssen jetzt handeln. Wir fordern ein Tierhaltung- und Betreuungsverbot für die Frau.“

Ermittlerin beobachtet Gewalt und Verwahrlosung

Bereits vor Betreten des Hauses bemerkte die Tierschutz-Ermittlerin einen starken Uringeruch. Der „Verkaufsraum“ im ersten Stock, in den sie und ein weiterer Zeuge geführt wurden, war voller Mülltüten und Fliegen. Zwei wenige Monate alte Chihuahuas drückten sich verängstigt und zitternd in eine Ecke. Sie sollten für einen Sonderpreis von 500 Euro anstelle von 900 Euro verkauft werden, da sie keine Welpen mehr waren. Die Verkäuferin gab an, bereits seit 30 Jahren zu züchten und regelmäßig vom Veterinäramt kontrolliert zu werden. Ein befreundeter Tierarzt würde die Tiere bei Hausbesuchen medizinisch versorgen. Im Laufe des Gesprächs holte sie etwa 15 Hunde aus anderen Zimmern, darunter erst wenige Tage alte Welpen, Junghunde und „Zuchthündinnen“. Die meisten Hunde verhielten sich stark verängstigt, urinierten teilweise auf den Boden, bellten und zitterten. Das Ermittler-Team entdeckte einen Nebenraum mit mehreren unterteilten Buchten. In diesen waren Vierbeiner unterschiedlicher kleiner „Rassen“ wie Malteser, Yorkshire Terrier und Chihuahua sowie auch neugeborene Welpen eingesperrt. Den offenbar zur Zucht missbrauchten Hündinnen stand teilweise nur ein Bereich von etwa 1,5 Metern mal 50 Zentimetern zur Verfügung. Zum Zeitpunkt des Besuchs wurde der Raum nicht belüftet, sodass es im gesamten Zimmer massiv nach Urin roch.

Verstöße gegen Tierschutz-Hundeverordnung

Laut der Tierschutz-Hundeverordnung muss Hunden unter anderem ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Zudem müssen die Vierbeiner mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit einer Betreuungsperson haben. Werden Welpen in Räumen gehalten, müssen ihnen Züchtende ab einem Alter von fünf Wochen mindestens einmal täglich für eine angemessene Dauer Auslauf im Freien ermöglichen. Zudem muss in einer gewerbsmäßigen Zucht sichergestellt werden, dass eine Betreuungsperson für nicht mehr als fünf „Zuchthunde“ und ihre Welpen zuständig ist und die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat. [1]

Die Hunde waren in kleinen, verdreckten Buchten untergebracht. / © PETA Deutschland e.V.

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PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838). Online abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html. (05.09.2024).

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