Schildkröten-Quälerei: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Prinz Marcus ein – PETA legt Beschwerde ein

PETA Mitarbeiter

Im August des vergangenen Jahres postete Marcus Prinz von Anhalt ein Video davon, wie er eine Spornschildkröte auf seinem Anwesen in Dubai durch einen heftigen Schuss mit einem Fußball absichtlich misshandelte. Nach Strafanzeige von PETA (Az. 7130 Js 247477/23) erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main Ende 2023 zunächst einen Strafbefehl in Höhe von 400.000 Euro gegen Prinz Marcus. [1] Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wurde im Juni 2024 ein Gutachter der tierärztlichen Hochschule Hannover mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt. Der Gutachter sollte klären, ob die Schildkröte erhebliche Leiden im Sinne des §17 Tierschutzgesetz erlitten hat. Mit Schreiben vom September 2024 teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit, dass sie das Verfahren gegen Marcus Prinz von Anhalt eingestellt hat. Der Gutachter sei zu dem Schluss gekommen, dass die Schildkröte zwar Leid durch den Schuss erlitten habe, jedoch die Leiden nicht erheblich gewesen seien. Der Strafbefehlsantrag wurde daraufhin zurückgenommen. Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, kommentiert:

„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar. Prinz Marcus hat der Schildkröte mit dem Fußballschuss Leid zugefügt, das bestätigt sogar das Gutachten. Allerdings hat das Gericht die Auslegung des Rechtsbegriffs der ‚erheblichen‘ Leiden offenbar an einen Fachtierarzt übertragen. Es gehört jedoch nicht zur Kompetenz eines Fachtierarztes, in der Rolle des Sachverständigen über die Auskunft von Tatsachen hinaus eine juristische Würdigung vorzunehmen. Denn die juristische Interpretation eines Sachverständigengutachtens ist ureigene Aufgabe des Gerichts. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass die Beweisaufnahme fehlerhaft gewesen ist. Aus diesem Grund haben wir bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt. Dass sich Herr Marcus Prinz von Anhalt in einem Video zu diesem Vorfall von jeglicher Tierquälerei freispricht und sogar als Tierschützer darstellt, verdreht die Tatsachen. Wir wären daran interessiert, uns seinen Privatzoo und seine Aktivitäten für heimatlose Hunde in Rumänien persönlich anzuschauen, sollte er uns dies gestatten.“

Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

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PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] RTL (2024): Gegen Prinz Marcus von Anhalt liegt ein Strafbefehl über 400.000 Euro vor. Online abrufbar unter: https://www.rtl.de/cms/gegen-prinz-marcus-von-anhalt-liegt-ein-strafbefehl-ueber-400-000-euro-vor-5073087.html (12.01.2024).

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