Tierquäler-Prozess in Itzehoe: Geringes Bußgeld trotz zig leidender Rinder – Statement von PETA

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Itzehoe / Stuttgart, 3. November 2017 – Tierquäler kommt glimpflich davon: Im Berufungsverfahren gegen einen Landwirt aus Dithmarschen, der gegen das Tier- und Umweltschutzgesetz verstoßen hat, hat das Landgericht Itzehoe heute eine geringe Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeiten festgesetzt. Wegen Verschmutzung der Umwelt durch Öl, Asbest und Silage muss der Mann 70 Tagessätze à 60 Euro zahlen. Laut Gericht konnte dem Mann nur in einem Fall Vernachlässigung einer Kuh nachgewiesen werden – dieser war ein Horn in den Schädel gewachsen. Dafür muss der ehemalige Milchbauer 2000 Euro Geldbuße zahlen. Ursprünglich war vom Amtsgericht Meldorf die Strafe auf 90 Tagessätze à 60 Euro (Umweltverstöße) bzw. 6000 Euro (Verstöße gegen das Tierschutzgesetz) festgesetzt worden. 2014 mussten bei einer Razzia auf dem Hof mehrere Tiere eingeschläfert werden, dutzende brauchten dringend medizinische Hilfe. Um die Zustände in dem Betrieb zu dokumentieren, brauchte ein Großaufgebot von Polizei, Ordnungsamt und Veterinärbehörden damals zwei Tage. Krishna Singh, Justiziar bei der Tierrechtsorganisation PETA, kommentiert:
 
„Hunderte Rinder ließ der Landwirt auf seinem Hof in Dithmarschen, der vielmehr ein Schrottplatz war, vorsätzlich nahezu verrotten. Dass das Gericht nun lediglich einen Fall als Ordnungswidrigkeit einstuft und ein geringes Bußgeld verhängt, ist ein Witz auf Kosten der Tiere. Die Beweislage reicht unserer Ansicht nach aus, um den Mann wegen vielfacher Straftaten zu verurteilen. Das Gericht lässt einen skrupellosen Tierquäler glimpflich davonkommen – ein trauriges und enttäuschendes Ergebnis und ein schwarzer Tag für den Tierschutz.“
 
PETA war Prozessbeobachter an allen Verhandlungstagen in der ersten und zweiten Instanz.

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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