Tierschutzwidriger Einsatz von Ochsen und Kamelen für Wettrennen in Taufkirchen: PETA fordert Veranstaltende und Veterinäramt auf, Veranstaltung zu untersagen

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Anlässlich ihres 150-jährigen Bestehens veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Taufkirchen am Donnerstag ein „Ochsen- vs. Kamelrennen“. Dabei müssen einem Medienbericht zufolge zehn Ochsen gegen vier Kamele aus dem Zirkus Baldoni um die Wette laufen. PETA hat die Veranstaltenden kontaktiert und sie gebeten, von der Aktion abzusehen. Das zuständige Veterinäramt des Kreis München hat die Tierrechtsorganisation aufgefordert, das Wettrennen in diesem Jahr und in Zukunft zu untersagen. Nach Auffassung von PETA sind Veranstaltungen wie diese nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Außerdem wird den Anwesenden vermittelt, dass es in Ordnung sei, Tiere zum Spaß zu misshandeln.

„Tiere für die Volksbelustigung einem hohen Verletzungsrisiko, Misshandlungen und starkem Stress auszusetzen, ist ein Zeichen von Rückständigkeit und gehört nicht ins 21. Jahrhundert “, so Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA. „Kein Rind oder Kamel läuft freiwillig ein Wettrennen gegeneinander – schon gar nicht vor grölendem Publikum. Wir hoffen, dass die Behörden diesem Tiermissbrauch einen Riegel vorschieben und klarstellen: Unterhaltung rechtfertigt kein Tierleid.“

Dass solche Rennen für die Tiere erhebliche Folgen haben können, zeigt ein Vorfall aus München: Im Rahmen der Festwoche „1.250 Jahre Allach“ am Pfingstmontag 2024 verletzte sich beim „1. Allacher Ochsenrennen“ ein Tier so schwer, dass dieses noch vor Ort getötet wurde. PETA erstattete in dem Fall Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I.

Tierleid zur reinen Belustigung

Bei den meisten sogenannten Ochsenrennen tragen die Tiere kleinere oder größere Verletzungen davon. Auch der Stress während des Transports und der Veranstaltung kann zu erheblichem Leid bei den Tieren führen. Während Veranstalter die Risiken kleinreden, berichteten Augenzeugen von bayerischen „Ochsenrennen“ in der Vergangenheit, dass Tiere aufgrund der Aufregung an Durchfall litten und zitterten. PETA betont, laut Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) niemandem einem Tier ohne „vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Außerdem ist es laut Paragraf 3 TierSchG verboten, Ochsen durch Peitschenschläge eine möglichst hohe Leistung abzuverlangen, die unnatürlich für sie ist. [1] Demnach dürfen Tiere nicht zur Belustigung Leid und Schmerzen ausgesetzt werden.

 Auch Kamele werden zu Unterhaltungsobjekten degradiert und für wirtschaftliche Zwecke ausgebeutet – unter anderem für Touristenritte, als Fotorequisiten sowie in Zirkussen. Dabei müssen die Tiere häufig lange Transporte, ungewohnte Umgebungen und den ständigen Kontakt mit fremden Menschen ertragen. Die Haltung und Zurschaustellung sind für sie untrennbar mit Leid verbunden, oft geprägt von Gewalt und Zwang. Kamele sind intelligente und soziale Lebewesen, die in keiner Weise dafür geeignet sind, Menschen stundenlang auf ihren Rücken herumzutragen, in der Zirkus-Manege Kunststücke vorzuführen oder an Wettrennen teilzunehmen.

Intelligente und empfindsame Tiere werden vielfach ausgenutzt

Ochsen werden seit Jahrtausenden vom Menschen in der Landwirtschaft und zu Nahrungszwecken gehalten und „genutzt“. Der Begriff „Joch“, ein Zuggeschirr für Ochsen, wird heute noch im übertragenen Sinn für eine als bedrückend empfundene Fremdherrschaft benutzt. Rinder sind jedoch intelligente, sensible Wesen mit einem Langzeitgedächtnis. Sie bilden im Laufe der Zeit Freundschaften und verfügen über eine Vielzahl an Emotionen. Verhaltensbiologen zufolge haben sie auch die Fähigkeit, sich über die Zukunft Sorgen machen zu können. [2]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Tierschutzgesetz § 3 Nr. 1. Online abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html. (03.06.2026).
[2] Tierarztpraxis Dr. Schwarz / Tierärztliche Gemeinschaftspraxis (GbR) (2022): Sanfte Riesen mit viel Gefühl. Online abrufbar unter: https://www.tierarztpraxis-dr-schwarz.de/news/kuehe. (03.06.2026).

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