Verhandlungstermin für Schafschächter aus Eberdingen steht fest: PETA fordert empfindliche Strafen für Verantwortliche sowie tierfreie Landwirtschaft
Am 20. Juli 12. November findet am Amtsgericht Vaihingen an der Enz die Hauptverhandlung im Strafverfahren (Aktenzeichen 1 Ds 258 Js 965/23) gegen Verantwortliche der „Schäferei Karl Kurz“ statt. PETA zugespieltes Bild- und Videomaterial vom Dezember 2022 zeigte extrem grausame betäubungslose und fehlbetäubte Tötungen von Schafen. Die Tierrechtsorganisation hatte daraufhin das Kreisveterinäramt Ludwigsburg informiert und im April 2023 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Verantwortlichen erstattet. Nach einer temporären Schließung geht der Halal-Fleischverkauf derzeit weiter, obwohl im Betrieb keine Schafe mehr getötet werden dürfen. Auf dem Gelände sind zudem Dutzende Lämmer und Schafe untergebracht. PETA fordert ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Betreiber und die Verantwortlichen sowie ein Ende des Fleischverkaufs vor Ort.
„Über drei Jahre nach unserer Anzeige müssen sich Verantwortliche der ‚Schäferei Karl Kurz‘, die Schafen ohne Betäubung die Kehle durchtrennt haben sollen, endlich vor Gericht verantworten“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA Deutschland. „Wir hoffen auf Tierhalte- und Schlachtverbote sowie empfindliche Strafen für das unsägliche Leid, das sie zahlreichen Schafen angetan haben sollen. Wer Tiere generell vor dem Schlachthof bewahren will, lebt vegan.“
PETA plant für den Verhandlungstag eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Vaihingen an der Enz. Weiterhin wird eine Vertretung der Tierrechtsorganisation für eine Zeugenaussage anwesend sein.
In ihrer derzeitigen Form sind kameragestützte Überwachungssysteme keine Lösung
Viele Schlachtbetriebe haben mittlerweile freiwillig Kameras zur Überwachung der Arbeitsabläufe installiert. Diese werden aber, wenn überhaupt, nur von ihnen selbst ausgewertet. Das Bundeskabinett hat im April einen entsprechenden Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Schlachthöfe zur Videoüberwachung zu verpflichten. Konkret gelte die Regelung für Betriebe ab 1.000 Rindern oder 5.000 Schweinen, 150.000 gefiederten Tieren oder Kaninchen. Dass dies jedoch PETAs Auffassung nach nur der Verbrauchertäuschung dient, zeigen zahlreiche Schlachthofskandale, die den missbräuchlichen Umgang mit den Tieren trotz Kameraüberwachung nicht verhindert haben.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. Wir benötigen dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Strategieplan für den Ausstieg aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann – um die Zukunft von Tieren und Menschen zu sichern sowie Klimaextremen zu begegnen. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
