Vilshofen: Zwei Hunde in Zwinger eingesperrt und lebensbedrohlicher Hitze ausgesetzt – PETA erstattet Strafanzeige und fordert Tierhalteverbot

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Einem Medienbericht zufolge sind Polizeibeamte in Vilshofen am Samstag einem anonymen Hinweis zu zwei Hunden in einem Zwinger nachgegangen. Vor Ort hatten die Einsatzkräfte den Angaben nach festgestellt, dass die Fläche des verschlossenen Zwingers nahezu ausschließlich aus Teerboden bestanden und keinen ausreichenden Schatten geboten hat. Zum Zeitpunkt der Kontrolle soll die Außentemperatur 37 Grad betragen haben. Die Polizei geht demnach von einer Oberflächentemperatur von 60 Grad aus. Der Halter der Vierbeiner muss nun mit einer Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz rechnen. PETA wird ebenfalls Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Passau erstatten und fordert ein Tierhalteverbot für die verantwortliche Person.

„Wer Hunde bei Hitze in einem Zwinger mit nahezu vollständig asphaltiertem Boden einsperrt und ihnen jede Chance auf Schatten oder Abkühlung nimmt, setzt sie bewusst einer lebensbedrohlichen Situation aus. Dieses Verhalten bedeutet nicht nur massives Tierleid, sondern kann auch schnell zum Tod der betroffenen Lebewesen führen – das muss zwingend rechtliche Konsequenzen haben“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin bei PETA. „Zwingerhaltung wird den Bedürfnissen von Hunden in keiner Weise gerecht. Dass sie noch immer erlaubt ist, ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar.“

Bei hohen Temperaturen entwickelt sich in kleinen Räumen wie Gartenlauben sowie auf Balkonen, in Zwingern oder in Fahrzeugen schnell starke Hitze. Hunde sollten sich in dieser Zeit auf gar keinen Fall über eine längere Zeit dort aufhalten, denn sonst droht Lebensgefahr für die Vierbeiner. Auch ein schattiger Platz auf einem Balkon sorgt nicht für Abkühlung. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.

Heißer Asphalt kann schnell zu Verbrennungen führen

Asphaltierter Untergrund heizt sich durch direkte Sonneneinstrahlung schnell auf. Bereits bei 25 °C erreicht der Asphalt Temperaturen von bis zu 52 °C. Bei einer Außentemperatur von 31 °C kann sich der Belag bereits auf 62 °C erhitzen, bei 35 °C auf 65 °C. Laufen Hunde auf einer solch aufgeheizten Strecke, ist das nicht nur schmerzhaft für die Vierbeiner, es kann zudem zu Verbrennungen an den sensiblen Pfoten kommen. Spaziergänge sollten daher bei Hitze in die frühen Morgen- oder Abendstunden gelegt und asphaltierte Wege gemieden werden. Zudem kann mit dem 5-Sekunden-Test überprüft werden, ob der Boden zu heiß ist: Kann der Mensch die Hand etwa so lang auf den Boden drücken, ohne dass es unangenehm wird, kann der Hund auch gut darauf laufen. Sollte das Tier trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Anzeichen einer Verbrennung zeigen, etwa humpeln, sich die Pfoten auffällig lecken, nicht weitergehen wollen oder haben sich bereits Schwellungen oder Blasen gebildet, ist es unerlässlich, einen Tierarzt zu konsultieren.

Tierschutz-Hundeverordnung erlaubt „Zwingerhaltung“ weiterhin

In Deutschland ist die „Zwingerhaltung“ immer noch erlaubt. Auch in der neu überarbeiteten Form der Tierschutz-Hundeverordnung wurde verpasst, diese traurige Haltungsform endlich zu beenden. Paragraf 2 der Verordnung schreibt vor, dass den Hunden ausreichend Auslauf außerhalb des Zwingers sowie mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit dem Halter oder der Betreuungsperson gewährt werden muss. Nach Paragraf 4 hat zudem außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung zu stehen, der so beschaffen ist, dass das Tier in Seitenlage ausgestreckt liegen kann. Zudem hat der Halter dafür zu sorgen, dass der Vierbeiner jederzeit Zugang zu Wasser und Nahrung in ausreichender Menge und Qualität hat und muss den Aufenthaltsbereich des Tieres sauber halten; Kot ist täglich zu entfernen. [1]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Bundesamt für Justiz: Tierschutz-Hundeverordnung. Online abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html. (01.07.2026).

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