Waldkirchen: Katze in Tellereisen gefangen und schwer verletzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierrechtsorganisation fordert Verbot von Schlagfallen in Bayern

Tätersuche: Laut einem Medienbericht wurde eine Katze am Dienstag in Waldkirchen im Ortsteil Unterhöhenstetten in einem illegalen Tellereisen eingeklemmt. Bei einem Rettungsversuch durch Anwohner soll das Tier entkommen sein. Ihr in der Nähe befindliches Zuhause erreichte die Katze jedoch nicht. Wegen Vergehens nach dem Tierschutzgesetz ermittelt die Polizeistation Waldkirchen. Sie bittet um Hinweise zum Aufstellen der Falle. Auch Personen, die eine schwerverletzte Katze der Gegend gesehen haben, sind angehalten, sich bei der Waldkirchener Polizei zu melden.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Bayern

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden unter: 08581/986566-0. Oder telefonisch bei der Tierrechtsorganisation: 0711-8605910 sowie per E-Mail, dies ist auch anonym möglich.

„Sowohl die illegalen Tellereisen als auch die legal durch die bayerischen Jäger ausgelegten Schlagfallen verursachen unermessliches Leid für zahlreiche Füchse, Marder und andere Tiere. Wir fordern deshalb die Bayerische Landesregierung auf, ein klares Verbot auszusprechen und diese grausamen Geräte endlich aus den Wäldern zu verbannen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.

Bestimmte Arten von Schlagfallen dürfen in sechs Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden – so auch in Bayern. In zehn Bundesländern sind sie bereits verboten, weil sie oft nicht sofort töten und auch artgeschützte Tiere darin gefangen werden. Da auch legal ausgelegte Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.

Handel mit Tellereisen in Deutschland weiterhin erlaubt

Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, in Deutschland durch das Jagdrecht schon seit 1934. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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