Weiterer Fall in Siegelsbach: Unbekannte ziehen Kater das Schwanzfell ab – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierquäler gesucht: Am 18. Januar erreichte PETA eine Whistleblowermeldung zu einem Kater in Siegelsbach, dem Unbekannte mutmaßlich das Schwanzfell abgezogen haben. Die Halter hatten kürzlich von den ähnlichen Vorfällen im Umkreis erfahren. Laut Meldung ereignete sich die Tat vermutlich bereits am 8. November. Der Kater namens Werner sei am Folgetag mit der schweren Verletzung nach Hause gekommen. Um Werner zu retten, musste der Schwanz demnach in einer Notfalloperation amputiert werden. Einen Unfall habe der behandelnde Arzt als Verletzungsursache ausgeschlossen. In den vergangenen Monaten sind in Baden-Württemberg bereits mehrere ähnliche Fälle bekannt geworden. In drei Fällen hat PETA bereits Strafanzeige erstattet und eine Belohnung für Zeugenhinweise ausgelobt. Auch in diesem Fall erstattete die Tierrechtsorganisation Anfang der Woche bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn Strafanzeige gegen Unbekannt.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA zudem eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wir haben es offenbar mit besonders grausamen Tätern zu tun, die Freude am Leid fühlender Lebewesen haben“, so Annika Lewald, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Da die Verletzungen sehr ähnlich sind, besteht wahrscheinlich ein Zusammenhang zwischen den Vorfällen der letzten Monate. Damit nicht noch weitere Katzen verletzt oder gar getötet werden, müssen die Ermittlungsbehörden nun alles daran setzen, die oder den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche unterstützen und Menschen für Übergriffe auf Tiere sensibilisieren. Katzenhalterinnen- und Halter sollten zudem besonders vorsichtig sein und verdächtige Verletzungen sofort melden.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten gegen Menschen klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

PETAs Motto lautet:

Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. Online abrufbar unter: https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf. (07.​01.​2024).​

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