Verheerende Lebensumstände: Eine Whistleblower-Meldung machte PETA im März 2025 auf eine tierquälerische Rinderhaltung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufmerksam. Die Fotos zeigen Kühe, die an Metallketten fixiert sind, sowie starre, halsrahmenartige Konstruktionen. Vor dem Anbindestall stehen unterschiedlich alte Kälber in sogenannten Kälberiglus. Einige der Tiere sind für die Unterbringung bereits zu groß gewachsen und stoßen mit dem Rücken an das obere Ende der aus IBC-Tanks provisorisch errichteten Iglus. Frisches Wasser oder rohfaserreiche Nahrung steht den Jungtieren wenig bis gar nicht zur Verfügung. Bereits im März wurden die Zustände dem Veterinäramt der Stadt Pirna gemeldet. Weitere Whistleblower-Aufnahmen vom Mai 2025 zeigen allerdings kaum Verbesserungen der Bedingungen. PETA hat nun wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) Strafanzeige gegen den Inhaber des Betriebs bei der Staatsanwaltschaft Dresden (Zweigstelle Pirna) erstattet.
„Wir rufen die Staatsanwaltschaft Dresden dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Die Politik sollte zudem attraktive Beratungs- und Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreundliche, vegane Landwirtschaft zu unterstützen.“
Die Whistleblower-Meldung vom Mai 2025 zeigt, dass die Kälber nach wie vor nicht konform der sogenannten Tierschutznutztier-Verordnung untergebracht sind. Die jungen Tiere haben keinen Zugang zu frischem Wasser; rohfaserreiche Nahrung ist zwar vorhanden, aber nicht vor Witterungseinflüssen geschützt. Die Kühe in Anbindehaltung sind zum Teil nach wie vor an Metallketten oder an starren, halsrahmenartigen Konstruktionen fixiert.
In der aktuellen Anzeige gegen den Betrieb im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nimmt PETA Bezug auf Entscheidungen von Staatsanwaltschaften in zwei Fällen, in denen PETA Strafanzeige gegen ganzjährige Anbindehaltungen erstattet hatte. Diese Ermittlungsbehörden teilten die Rechtsauffassung von PETA in Bezug auf die Gesetzeswidrigkeit der Anbindehaltung. So wurde in einem Fall das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dieser Einstellung aus Opportunitätsgründen lag ausdrücklich der Tatvorwurf des § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG wegen der Anbindehaltung zugrunde. Ausweislich der erteilten Zustimmung des Amtsgerichtes ging die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft sogar davon aus, dass die durch die Tat verursachten Folgen nicht gering waren. In einem anderen Fall wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt, nachdem die Beschuldigten die Auflage in Form der Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation erfüllten.
Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Die Anbindehaltung von Rindern erfüllt den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden. Dass die dauernde Anbindehaltung in der Regel den Straftatbestand erfüllt, wird in zahlreichen juristischen Aufsätzen und auch in den Standardkommentaren zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz/Felde sowie im Beck Online-Kommentar (BeckOK) zum Strafgesetzbuch und von Heintschel-Heinegg/Kudlich thematisiert. [2] Daneben bestätigen aktuelle Fachkommentare die Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung – unter anderem von der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari. [3]
Tierschutzwidrige Haltung kein Einzelfall
Immer wieder erreichen PETA Whistleblower-Meldungen – darunter auch viele Hinweise zu Missständen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Diese Beobachtungen zeigen deutlich, dass es dabei nicht auf die Betriebsgröße, die Haltungsform und Tieranzahl ankommt. Das Wohl des einzelnen Individuums zählt in der auf Profit ausgelegten Landwirtschaft nicht. Eine detaillierte gesetzliche Regelung zur Haltung von über sechs Monate alten Rindern fehlt noch immer. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung finden sich zwar konkrete Regeln für jüngere Tiere, diese beschränken sich aber auf minimale Anforderungen und haben mit einem artgerechten Leben nichts zu tun. [4]



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PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So empfinden viele Menschen Hunde und Katzen als Familienmitglieder und lehnen es ab, sie zu halten, auszubeuten und zu töten, wie Schweine, Rinder oder Hühner. Trotzdem betrifft Speziesismus auch sogenannte Haustiere: Sie werden zur menschlichen Unterhaltung benutzt, oftmals unter tierschutzwidrigen Bedingungen (qual-)gezüchtet und wie Ware verkauft. Auch für Tierversuche werden sie missbraucht.
