Niederstetten: 10.000 Hühner bei Stallbrand getötet – PETA erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen (Jagst)

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Kein Entkommen: Einem Medienbericht zufolge ist am Dienstagnachmittag ein Feuer in einem landwirtschaftlichen Betrieb zwischen den Niederstettener Ortsteilen Herrenzimmern und Rüsselhausen ausgebrochen. Etwa 10.000 Hühner starben qualvoll in den Flammen. Der Stall brannte komplett aus. Weitere 10.000 Tiere konnten gerettet werden. Sie waren in einem zweiten Stall untergebracht, auf den die Flammen zwar überschlugen, das Feuer aber kontrolliert werden konnte. Eine eingeschränkte Versorgung mit Löschwasser vor Ort habe den Einsatz der Feuerwehrkräfte zusätzlich erschwert. Die Brandursache ist noch unklar. PETA hat am 1. Oktober Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen (Jagst) erstattet.

„Nach Auffassung von PETA wurde der Tod eines jeden Tieres, das bei einem Stallbrand aufgrund mangelnder Brandschutzmaßnahmen stirbt, billigend in Kauf genommen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA. „Neben der Verantwortung der Tierhaltenden ist es auch Aufgabe der Politik, gesetzliche Regelungen zu verschärfen, um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können einen Beitrag leisten: Denn würden alle Menschen vegan leben, ließen sich solche Vorfälle grundsätzlich vermeiden.“

PETA dankt den am Einsatz beteiligten Feuerwehrkräften sowie allen Helfenden, die sich in dieser traumatisierenden Rettungsaktion für die Tiere eingesetzt haben.

Mangelnder Brandschutz in vielen Tierställen

PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt bestehende Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen werden in der Praxis meist nicht umgesetzt. Zudem kommt es durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung – wie auch bei diesem Brand – häufig zu Verzögerungen, welche die Rettung der Tiere verhindern. Jährlich sterben so zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil selbst die mangelhaften gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet immer Tod

Tiere, die zu Ernährungszwecken gehalten werden, gelten als reine Produktionsgüter. Verbrennen oder ersticken sie bei einem Stallbrand, wird ausschließlich der entstandene Sachschaden berechnet. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeutet jedoch nicht nur ein Brandfall Leid und Tod. Ganz gleich, ob Rind, Schwein oder befiederte Tiere, ob konventionelle oder ökologische Haltung: Tiere als leidensfähige Lebewesen werden anhand ihrer Leistung und ihres Nutzens für den Menschen beurteilt. Für Fleisch, Milch und Eier werden sie ausgebeutet und getötet, obwohl sie ihr natürliches Lebensalter nicht annähernd erreicht haben.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So empfinden viele Menschen Hunde und Katzen als Familienmitglieder und lehnen es ab, sie zu halten, auszubeuten und zu töten, wie Schweine, Rinder oder Hühner. Trotzdem betrifft Speziesismus auch sogenannte Haustiere: Sie werden zur menschlichen Unterhaltung benutzt, oftmals unter tierschutzwidrigen Bedingungen (qual-)gezüchtet und wie Ware verkauft. Auch für Tierversuche werden sie missbraucht.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag (2012): Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 17/9824. Online abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/100/1710021.pdf (Letzter Zugriff am 27.08.2024).

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