Pirmasens: Katze in illegalem Tellereisen gefangen und vermutlich verletzt – PETA wird Strafanzeige erstatten

Die Vorderpfote der Katze steckt in einem illegalen Tellereisen.

Am Dienstag erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer Katze in Pirmasens, die mit ihrem Vorderbein in einem illegalen Tellereisen festgesteckt habe. Am Dienstag gegen 7 Uhr sei das Tier in der Falle auf einem Grundstück entdeckt worden. Aufmerksame Tierfreunde riefen die Polizei, die das Tier zwar aus dem Fanggerät befreien, jedoch nicht einfangen und in Sicherheit bringen konnte. Der Einsatz eines Tellereisens kann erhebliche Schmerzen, Leiden und Verletzungen verursachen und ist tierschutzrechtlich äußerst bedenklich ist. Deshalb hat PETA das zuständige Veterinäramt um eine zeitnahe Überprüfung des Sachverhalts sowie um die Einleitung erforderlicher ordnungs- bzw. strafrechtlicher Maßnahmen gebeten. Zudem wird die Tierrechtsorganisation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken gegen die Grundstücksbesitzer erstatten.

„Der Tierquäler, der dieses illegale Tellereisen ausgelegt hat, muss dringend zur Rechenschaft gezogen werden“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Die Katze hat sicher unvorstellbare Schmerzen erlitten und panische Angst gehabt. Nun besteht die Gefahr, dass das schwer verletzte Tier irgendwo ohne Hilfe qualvoll stirbt. Wir hoffen sehr, dass sie rechtzeitig gefunden und medizinisch versorgt werden kann. Tellereisen sind grausame Fanggeräte, die unermessliches Leid verursachen und nicht nur Tiere, sondern auch Kinder schwer verletzen können. Deshalb müssen sowohl der Einsatz als auch der Verkauf dieser gefährlichen Fallen endlich konsequent verboten werden.“

Bisher ist der Halter der Katze nicht bekannt und das vermutlich verwundete Tier noch nicht gefunden worden. Daher bittet PETA Menschen im Raum Pirmasens, Ausschau nach der Katze zu halten und Hinweise zum Verbleib des Tieres beim örtlichen Tierschutzverein zu melden.

Die Vorderpfote der Katze steckt in einem illegalen Tellereisen.

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Handel mit Tellereisen in Deutschland weiterhin erlaubt

Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, in Deutschland durch das Jagdrecht schon seit 1934. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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