In einem Runderlass hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die kommunalen Veterinärbehörden angewiesen, ab sofort die Anbindehaltung von Rindern durch Allgemeinverfügungen zu untersagen. Niedersachsen steigt damit als erstes Bundesland aus dieser quälerischen Haltungsform aus – weil sie gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) verstößt. PETA erstattete bundesweit bereits in mehr als 120 Fällen Strafanzeige gegen Betriebe mit Anbindehaltung – auch in Niedersachsen. Die Tierrechtsorganisation begrüßt die Entscheidung des Ministeriums. PETA fordert die Bundesregierung auf, ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern für ganz Deutschland zu erlassen und einen Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft auf den Weg zu bringen.
„Mit dem Verbot der Anbindehaltung setzt Niedersachsen ein wichtiges Zeichen, denn kein Tier sollte mit Ketten angebunden gehalten werden dürfen“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Rinder komplett in ihren natürlichen Bedürfnissen einzuschränken, ist keine Landwirtschaft, sondern systematische Tierquälerei. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer muss jetzt handeln und die Anbindehaltung bundesweit verbieten. Wirklich tierfreundlich ist jedoch nur ein konsequenter Ausstieg aus der Tierwirtschaft.“
In dem Erlass des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums wurde ausdrücklich festgestellt, dass es bei den Tieren „durch die andauernde Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit zu vermeidbaren Leiden und Schäden und ggf. zu Schmerzen“ kommt, weshalb ein Verstoß gegen § 2 Nr. 2 TierSchG gegeben ist. Damit orientiert sich das Ministerium an der aktuellen Rechtsprechung. Danach können Veterinärämter spezifische Maßnahmen zum Schutz von Tieren anordnen, auch wenn die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nur allgemein formuliert sind.
Anbindehaltung zunehmend unter rechtlichem Druck
PETA erstattete bereits in mehr als 120 Fällen bundesweit Strafanzeige gegen Betriebe mit Anbindehaltung. In Niedersachsen zeigte die Tierrechtsorganisation beispielsweise 2018 bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg mehrere Landwirte aus dem Landkreis Cloppenburg an, auf deren Betrieben Kühe in Anbindehaltung leben mussten. 2021 erstattete die Tierrechtsorganisation bei der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeige gegen einen Rinderhaltungsbetrieb mit Anbindehaltung aus Burgwedel. Allerdings stellten die Staatsanwaltschaften die meisten Verfahren ein, da die weit verbreitete Anbindehaltung als zulässig angesehen wurde. Dies könnte sich nun ändern. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft hat nunmehr auch die politische und ministeriale Ebene (zumindest in Niedersachsen) das Problem erkannt.
Massive Einschränkung natürlicher Verhaltensweisen
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere werden gezwungen, an ein und demselben Platz im Stall zu essen, ruhen, stehen, liegen, koten und zu urinieren und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Zahlreiche juristische Aufsätze thematisieren, dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz erfüllt, da die Tiere hierdurch in nahezu allen ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland über 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft würde das Leben künftiger Generationen sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abmildern. PETA hat deshalb Ende Mai 2025 einen Strategieplan zum Ausstieg aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
