Verheerende Lebensumstände: Fotos einer Whistleblower-Meldung machten PETA bereits im Januar auf eine tierquälerische Rinderhaltung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald aufmerksam, die schon 2023 bei der Tierrechtsorganisation gemeldet worden war. Die Zustände sind seit den ersten Bildern und Videos unverändert. Die Rinder sind mit engen Halsriemen fixiert. Mit dem hinteren Teil ihres Körpers liegen beziehungsweise stehen sie auf Kotgittern. Es gibt keine oder kaum Einstreu. Viele der Tiere sind kotverschmiert. Ein Rind weist zudem Verletzungen durch die Anbindung auf. PETA hat das zuständige Veterinäramt bereits Ende Januar informiert und nun Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen des Betriebs bei der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erstattet.
„Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet und in ihren eigenen Fäkalien gehalten werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Die Politik sollte zudem attraktive Beratungs- und Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreundliche, vegane Landwirtschaft zu unterstützen.“
Die Aufnahmen zeigen, dass die Rinder in dieser Haltung mit der kurzen Fixierung keine Möglichkeit haben, mit ihrem Kopf den eigenen Rücken zu erreichen. Das schränkt ihr Körperpflegebedürfnis und ihr Ruheverhalten stark ein. Da den Tieren keine oder kaum Einstreu zur Verfügung steht, fehlen ihnen weiche beziehungsweise trockene Liegeflächen. Eingetrocknete Kotreste im Fell beeinträchtigen das allgemeine Wohlbefinden der Tiere zudem und können zu Fell- und Hautproblemen führen. Das permanente Stehen auf Kotgittern und hartem Boden kann Verletzungen an Klauen und Gliedmaßen verursachen. Ein Tier weist bereits deutliche kahle Stellen an Hals und Nacken auf, außerdem eine unversorgte Schürfwunde am Vorderbein. Beides kann auf den harten Boden, die Enge im Stall und die Anbindung zurückgeführt werden. Das Aufstehen und Hinlegen ist bei Rindern sehr komplex und in der Anbindehaltung kaum auf natürliche Weise möglich, was sich auch auf das Wiederkäuverhalten der Rinder auswirken kann.
Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und dem selben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Die Anbindehaltung von Rindern erfüllt den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden. Dass die dauernde Anbindehaltung in der Regel den Straftatbestand erfüllt, wird neben zahlreichen juristischen Aufsätzen auch in den Standardkommentaren zum Tierschutzgesetz von Hirt/Maisack/Moritz/Felde sowie im Beck Online-Kommentar (BeckOK) zum Strafgesetzbuch und von Heintschel-Heinegg/Kudlich thematisiert. [2] Daneben bestätigen aktuelle Fachkommentare die Tierschutzwidrigkeit der Anbindehaltung – unter anderem von der Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari. [3]
Tierschutzwidrige Haltung kein Einzelfall
Immer wieder erreichen PETA Whistleblower-Meldungen – darunter auch viele Hinweise zu Missständen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Diese Beobachtungen zeigen deutlich, dass es dabei nicht auf die Betriebsgröße, die Haltungsform und Tieranzahl ankommt. Das Wohl des einzelnen Individuums zählt in der auf Profit ausgelegten Landwirtschaft nicht. Eine detaillierte gesetzliche Regelung zur Haltung von über sechs Monate alten Rindern fehlt noch immer. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung finden sich zwar konkrete Regeln für jüngere Tiere, diese beschränken sich aber auf minimale Anforderungen und haben mit einem artgerechten Leben nichts zu tun. [4]
Diese und ein weiteres Foto können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.