Bundesverwaltungsgericht urteilt: Putenhaltung verstößt gegen Tierschutzgesetz – PETA: „Echten Tierschutz kann nur eine tierfreie Landwirtschaft gewährleisten“

PETA Mitarbeiterin

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Bei über 5.000 Tieren entsprechen vier Strohballen als einzige Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- oder Schlafposition einzunehmen, nicht den Anforderungen des § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Medienberichten zufolge habe der Betrieb darauf verwiesen, das freiwillige Puten-Eckwertepapier eingehalten zu haben. Nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts sind diese Eckwerte jedoch nicht aussagekräftig, um eine Angemessenheit der Putenhaltung zu beurteilen. Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA, kommentiert:

„Mit dem Urteil zur Putenhaltung macht die höchste juristische Instanz in Deutschland klar: Fehlende Verordnungen sind kein Freibrief für tierschutzwidrige Haltung. Die Entscheidung muss daher Signalwirkung für die anderen Bereiche der Tierwirtschaft haben – insbesondere für die Rinderhaltung, in der noch immer Millionen von Tieren ungeregelt angebunden, zusammengepfercht und auf Spaltböden in ihren eigenen Fäkalien leiden müssen. Auch diese Haltungsbedingungen verstoßen gegen die Anforderungen des § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Echten Tierschutz kann nur eine tierfreie Landwirtschaft gewährleisten.“

Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann. Ein Bild von Julia Weibel senden wir auf Anfrage gerne zu

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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