Vergangenen Montag erreichten PETA Videoaufnahmen, die schwere sexuelle und psychische Misshandlungen eines Huskywelpen zeigen. Nach intensiver Recherche zum Standort der in den Aufnahmen zu sehenden Tierquälerin gelang es PETA-Ermittlerinnen vergangenen Donnerstag, die Frau und den Welpen in Berlin zu lokalisieren. In enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Landeskriminalamt und der Veterinärbehörde wurde umgehend eine Hausdurchsuchung in einer Wohnung in Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Dabei konnte das Hundebaby sichergestellt und in die Obhut des Tierheims am See in Eisenhüttenstadt übergeben werden, wo der Husky nun liebevoll versorgt wird. PETA bedankt sich bei allen Einsatzkräften für den beherzten Eingriff, um das Leben des kleinen Vierbeiners zu retten.
„Dieser Fall war einer der emotionalsten Tierschutzfälle, die ich je aufgedeckt habe. Wir standen unter enormem Zeitdruck – immer mit der Sorge, dass dem Welpen noch weitere Misshandlung zustößt oder er gar lebensgefährlich verletzt wird“, so Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Wir sind froh, dass die Behörden hier so unglaublich unterstützend gearbeitet haben und wir alle dazu beigetragen haben, das Leben des Welpen zu retten. Derartige Misshandlung führt nicht nur zu massivem körperlichem, sondern auch zu extremem psychischem Leid. Wir hoffen, dass sich der Husky schnell davon erholen kann. Nun wird alles gut!“
Bei der Recherche zu den Hintergründen des Videos und dem Aufenthaltsort der Frau stellte sich heraus, dass diese im vergangenen Jahr in Polen als vermisst gemeldet wurde. Offenbar hatte sie sich nach Deutschland abgesetzt. Vor etwa drei Wochen hat sie den Huskywelpen in Polen bei einer Züchterin erworben und illegal nach Deutschland gebracht. Nach den ersten Aufnahmen folgten weitere Videos, in denen die teils mutmaßlich alkoholisierte Frau den Vierbeiner misshandelte. In einer Aufnahme war zu sehen, wie sie das kleine Hundekind über Sekunden nur am Geschirr haltend in der Luft herumwirbelte und ihn dann einfach auf den Boden fallen ließ. In einer weiteren Aufnahme wurde das Tier heftig herumgeschüttelt.
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

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PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So empfinden viele Menschen Hunde und Katzen als Familienmitglieder und lehnen es ab, sie zu halten, auszubeuten und zu töten wie Schweine, Rinder oder Hühner. Trotzdem betrifft Speziesismus auch sogenannte Haustiere: Sie werden zur menschlichen Unterhaltung benutzt, oftmals unter tierschutzwidrigen Bedingungen (qual-)gezüchtet und wie Ware verkauft. Auch für Tierversuche werden sie missbraucht.
