Fisch für Likes gequält: Angler muss nach PETA-Anzeige wegen Catch and Release Geldauflage an gemeinnützigen Verein bezahlen

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Anfang Februar erhielt PETA Hinweise auf ein am 30. Januar auf dem YouTube-Kanal „Vagrants on Tour“ veröffentlichtes Video, das Catch and Release zeigt. Dabei handelt es sich um das geplante Fangen und Zurücksetzen von Fischen. Auf dem Video ist zu sehen, wie eine Person einen Döbel (Squalius cephalus) mit einem Kescher aus dem Wasser holt und ihn zum Vermessen rund zwei Minuten und 20 Sekunden außerhalb des Wassers hält, wo er nicht atmen kann. Anschließend setzt die Person das Tier zurück ins Wasser. Catch and Release verursacht bei den schmerzempfindlichen Wirbeltieren erhebliches Leid und ist in Deutschland nach Paragraf 17 Nr. 2 b des Tierschutzgesetzes strafbar. Die Tierrechtsorganisation erstattete daher am 27. Februar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau gegen den Angler. Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte, muss er eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

„Es ist grausam, Tiere Stress, Schmerzen und Sauerstoffmangel auszusetzen, nur um sie als Trophäe zu präsentieren. Fische sind kein Spielzeug und keine Requisiten für Likes, sondern sensible Lebewesen“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Wassertiere bei PETA. „Die Zahlungsauflage der Staatsanwaltschaft Hanau untermauert PETAs Forderung, Fische einfach in Ruhe zu lassen.“

Einem Wirbeltier dürfen nicht länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Außerdem untersagt Paragraf 1, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen – beim Catch and Release ist ein solcher nicht gegeben.

Catch and Release bereits mehrfach strafrechtlich geahndet

In Verfügungen des Amtsgerichts Lemgo vom 31. März 2011 (Az.: 25 Cs-22-Js 86/10-194/10) wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Catch and Release um eine strafbare Handlung handelt. Zudem führte das Oberverwaltungsgericht Münster am 3. Juli 2015 (Az.: 20 B 209/15) aus, dass beim Ausüben der Catch-and-Release-Praxis kein vernünftiger Grund bestehe, den Tieren Schmerz und Leid zuzufügen, und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werde. Im Dezember 2024 wurde ein Catch-and-Release-Angler zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. Bereits 2016 zahlte Ex-Fußballprofi Klaus Augenthaler in einem vergleichbaren Fall mehr als 3.000 Euro Geldbuße.

Fische leiden, auch wenn sie zurückgesetzt werden

Die britische Biologin Lynne Sneddon wies nach, dass Fische im Kopf- und Mundbereich zahlreiche Schmerzrezeptoren haben – also genau dort, wo der Angelhaken das Gewebe durchbohrt [1]. Die Tiere zeigen zudem ein deutlich erkennbares Schmerzverhalten, wenn man ihren Mund verletzt: Sie bewegen sich ruckartig, reiben die verwundete Stelle am Beckenrand, stellen die Nahrungsaufnahme ein und ihre Atemfrequenz erhöht sich. Gibt man ihnen Schmerzmittel, stellen sie dieses Verhalten wieder ein [2]. Außerdem können Fische lernen, sich selbst Schmerzmittel zu verabreichen [3].
Auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt in seiner Stellungnahme für die deutsche Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [4].

PETA spricht sich ebenso gegen das Angeln und den Fischfang für den Verzehr aus und unterstützt seit 2017 die Weltkampagne zur Abschaffung der Fischerei.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Sneddon, L. U., Braithwaite, V. A., & Gentle, M. J. (2003): Do fishes have nociceptors? Evidence for the evolution of a vertebrate sensory system. Proceedings of the Royal Society B: Biological Sciences, 270(1520), 1115–1121. Online abrufbar unter: http://doi.org/10.1098/rspb.2003.2349. (23.09.2025).
[2] Sneddon, L. U. (2003): The evidence for pain in fish: the use of morphine as an analgesic. Applied Animal Behaviour Science, 83(2), 153-162. DOI: 10.1016/S0168-1591(03)00113-8.
[3] Sneddon, L. U. (2011): Pain perception in fish: Evidence and implications for the use of fish. Journal of Consciousness Studies, 18(9-10), 209-229.
[4] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013. 

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