Hallstadt: Kamelbabys in Wanderzirkus geboren – PETA zeigt Zirkus Alaska wegen Tierquälerei beim Veterinäramt an

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Hallstadt / Stuttgart, 11. März 2024 –Schwangerschaft im reisenden Zirkusbetrieb: Einem Medienbericht zufolge haben zwei Kamele, die der Zirkus Alaska mitführt, während des Aufenthalts in Hallstadt Nachwuchs geboren. Dabei befindet sich der Zirkus derzeit auf Tournee. Nach den Tierschutzrichtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürfen hochschwangere und säugende Tiere ausdrücklich keinen Reisestrapazen ausgesetzt werden. PETA hat daher Ende vergangener Woche beim Veterinäramt im Landkreis Bamberg Anzeige gegen die Zirkusverantwortlichen erstattet. Die Tierrechtsorganisation forderte die Behörde auf, ein Bußgeldverfahren gegen den Zirkus einzuleiten und den Richtlinien entsprechend umgehend ein Transportverbot für die Tiermütter und ihre Neugeborenen zu verhängen.  

„Es ist eine gängige Masche der Zirkusbetriebe, mit Tierbabys Publikum anzulocken“, so Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Dabei gehen die Unternehmen sogar mit hochschwangeren Tieren auf Reisen – entgegen den ausdrücklichen Tierschutzbestimmungen. Auch nach der Geburt müssen Jungtier und Mutter laut Vorgaben für einige Zeit vor Reisestrapazen geschützt werden. Einmal mehr zeigt sich, dass Zirkusbetreiber Tiere nur als Betriebskapital ansehen – in diesem Fall scheinen sie auch noch besonders uneinsichtig zu sein.“

Bußgelder und Auflagen für Zirkusse: Veterinärämter reagieren auf Verstöße gegen Zirkusleitlinien des BMEL

In den Zirkusleitlinien des BMEL heißt es unmissverständlich: „Das Mitführen von hochtragenden, in der Geburt befindlichen und säugenden Zirkustieren im Reisebetrieb wird grundsätzlich abgelehnt.“ In vergleichbaren Fällen haben die Veterinärämter Landkreis Karlsruhe im April 2022, Landkreis Heilbronn im August 2019, Landkreis Leer im Mai 2019, Rhein-Neckar-Kreis im Februar 2019, Landkreis Havelland im April 2018, Landkreis Gütersloh im März 2017, Bezirk Berlin-Spandau im Juli 2015, Stadt Ulm im Januar 2014, Landkreis Aichach-Friedberg im Juni 2013, Stadt Lübeck im Februar 2013 sowie Landkreis Kelheim im Juni 2012 nach Anzeige von PETA entsprechende Auflagen erteilt und teilweise Bußgeldverfahren gegen die entsprechenden Schaustellerunternehmen eingeleitet.
 
Immer häufiger muss PETA die Veterinärämter dazu auffordern, die Tierschutzrichtlinien selbst in Zirkusbetrieben durchzusetzen, die keine Wildtiere mitführen. Denn bei vielen Zirkussen ist auch die Haltung domestizierter Tiere wie Pferde, Rinder oder Ponys mangelhaft. Deutschland sollte in dieser Hinsicht dem Beispiel anderer Staaten folgen: Griechenland, Malta und Zypern haben die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben bereits komplett verboten.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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