In dunkler Scheune zwischen Fäkalien und ohne Versorgung versteckt: PETA und VOX retten Hündin aus tierquälerischer Haltung

Über eine Whistleblower-Meldung wurde PETA auf eine Hündin aufmerksam gemacht, die in einer Scheune in einem Garten im Kreis Germersheim gehalten wurde. Demnach soll sich „Fina“ bereits seit mehreren Monaten dort befunden haben. Zusammen mit der VOX-Sendung „Hundkatzemaus“ ermittelte die Tierschutzdetektivin Jana Hoger in dem Fall. Vor Ort fand sie die Hündin ohne Wasser oder Nahrung in einer stark mit Kot verschmutzten und dunklen Scheune auf. Bei der Konfrontation mit dem Halter stellte sich heraus, dass das Tier illegal aus Rumänien importiert worden war. Der Mann willigte ein, Fina freiwillig abzugeben. Zudem hat das hinzugezogene Veterinäramt des Kreises Germersheim umgehend ein unbefristetes Tierhalteverbot für den Halter verhängt und den Fall an die Staatsanwaltschaft Landau übergeben.

„Die Haltungsbedingungen, unter denen die Hündin bis zu ihrer Rettung leben musste, sind kaum vorstellbar. Eingesperrt in einer Scheune, umgeben von ihren eigenen Fäkalien und ohne ausreichende Versorgung hoffte Fina über Wochen verzweifelt auf Hilfe – doch bis zum Tag der Rettung blieb ihr Leid dort unbemerkt“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Nun braucht Fina noch ein tolles neues Zuhause. Sie hat es so sehr verdient!“

Fina musste in einer dunklen Scheune in ihren eigenen Fäkalien leben. / © PETA Deutschland e.V.

Diese und weitere Bilder stehen hier zum Download zur Verfügung.

Die Hündin Fina befindet sich inzwischen im Tierheim Ludwigsburg und sucht von dort aus ein liebevolles Zuhause bei Menschen, die ihr zeigen, dass es auch noch Gutes in der Welt gibt. Der Beitrag zur Rettung von Fina ist am kommenden Samstag ab 17:55 Uhr bei „Hundkatzemaus“ auf VOX zu sehen.

„Hundeführerschein“ kann Tierquälerei vorbeugen

Eine gesetzliche Pflicht zu einem Fachkundenachweis vor der Anschaffung eines Tieres kann dazu beitragen, dass Halterinnen und Halter ihre tierischen Begleiter besser verstehen und ihren Bedürfnissen eher gerecht werden. In Niedersachsen ist der sogenannte Hundeführerschein bereits seit 2013 Pflicht. [1] Zum 1. Juli 2026 wird dieser auch im Land Bremen verpflichtend. [2] Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Tierhalter bereits vor Aufnahme eines Hundes in einem Theoriekurs das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt ein obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Zudem hat ein verpflichtender Sachkundenachweis für alle Tierarten einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Haltung des fraglichen Tieres auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Allein in Deutschland warten jährlich Hunderttausende Tiere im Tierheim sehnsüchtig auf ein Zuhause, darunter sehr viele, die unüberlegt „angeschafft“ wurden. 25 bis 30 Prozent der Tiere bleiben ein Jahr oder länger im Tierheim.

Adoptieren statt kaufen

Darüber hinaus fordert PETA ein generelles Verkaufsverbot von Tieren. So wäre der einzige Weg zur Tierhaltung, einen tierischen Mitbewohner aus dem Tierheim oder von einem Tierschutzverein zu adoptieren. Im Gegensatz zu Händlern prüfen diese Einrichtungen genau, ob die Interessenten sich für die Haltung eines Tieres eignen. Die Tierrechtsorganisation appelliert daher an alle Tierfreunde, keine Tiere zu kaufen und stattdessen einem fühlenden Individuum aus dem Tierheim ein Zuhause zu schenken.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011). Online abrufbar unter: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html. (22.05.2026).
[2] Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026. Online abrufbar unter: https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149. (22.05.2026).

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