Jena: Illegal ausgelegte Tierfallen entdeckt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verkaufsverbot von Schlagfallen

Tätersuche: Einer Polizeimeldung zufolge hat eine Frau am Samstagnachmittag zwei Tierfallen in einem Waldgebiet zwischen den Jenaer Ortsteilen Lützeroda und Cospeda gefunden. Eine der Vorrichtungen, umgangssprachlich als Bärenfalle bezeichnet, brachte die 36-Jährige zur Polizei. Weil die Frau angab, dass sich im Wald eine weitere Falle befinde, fuhren Beamte mit ihr zum Fundort. Dort stellten sie eine Lebendfalle fest. Die Polizei informierte den zuständigen Jagdpächter und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Ein mit einer Schlagfalle gefangenes Tier muss oft entsetzliche Schmerzen durchleiden, bis es entdeckt wird oder qualvoll stirbt“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Leider ist der Einsatz solcher Fangeisen für die Jägerschaft in acht Bundesländern sogar noch erlaubt. Daher sind sie vor allem im Internet noch leicht erhältlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, die grausame Jagd mit den Schlagfallen endlich zu verbieten und auch den Verkauf zu untersagen.“

Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz

In Thüringen wurde der Einsatz von Totschlagfallen 2019 aus Tier- und Artenschutzgründen verboten. In acht Bundesländern dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden. Die Anwendung von sogenannten Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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