Verheerende Lebensumstände: Anfang Juni 2025 erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer tierquälerischen Rinderhaltung in einem Betrieb im Landkreis Haßberge. Die Fotos zeigen an Ketten fixierte Kühe – teilweise liegt ihnen das blanke Metall um den Hals, andere sind mit Lederriemen angebunden. Kälber sind jeweils zu dritt in kleine, kotverschmierte Buchten gesperrt. Die Körper einiger Jungtiere sind mit Fäkalien verschmiert. PETA hat nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gegen die Verantwortlichen des Betriebs erstattet.
„Wir rufen die Staatsanwaltschaft Bamberg dazu auf, die Leiden der Kühe ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger in Ställen festgekettet werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Wir fordern außerdem, dass Deutschland auf eine tierfreie Landwirtschaft umsteigt. So kann Milliarden von Tieren ein entbehrungsreiches Leben und der grausame Tod im Schlachthof erspart werden.“
Laut der hinweisgebenden Person hält der Betrieb seit Generationen Kühe in dauernder Anbindehaltung. Der alt wirkende Stall hat niedrige Decken und teils unverputzte Wände. Zwar steht Einstreu zur Verfügung, aber mit den Hinterbeinen müssen die rund 20 Rinder augenscheinlich auf Kotgittern stehen. Das kann die Klauengesundheit der Tiere beeinträchtigen. Besonders verheerend sind die Haltungsbedingungen der Kälber: Die Jungtiere fristen ihr Dasein auf kahlen Spaltenböden in Buchten, die den Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht zu entsprechen scheinen. Ihre Exkremente sind über den Boden verschmiert, in den Ecken bereits verkrustet. Auch die Kälber sind an Beinen und Bauch mit Fäkalien verschmiert, teilweise haben sich bereits eingetrocknete Kotplatten an den Körpern der Tierkinder gebildet. Die Tierrechtsorganisation betont, dass insbesondere Kälber laut Tierschutz-Nutztierverordnung nicht übermäßig mit Fäkalien in Kontakt kommen dürfen. Ihr noch nicht vollständig ausgebildetes Immunsystem macht sie besonders anfällig für Krankheiten.
PETA erstattete beim zuständigen Veterinäramt des Landkreises Haßberge Anzeige und informierte dieses über die Haltungsbedingungen in dem Betrieb. Die Behörde teilte daraufhin mit, dass der Fall in Bearbeitung sei. Ob zwischenzeitlich Maßnahmen durch das Veterinäramt veranlasst wurden, ist der Organisation nicht bekannt.
Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllt, wird von zahlreichen Juristen thematisiert [1] [2] [3]. Die Tiere werden durch dieses sogenannte „erzwungene Nichtverhalten“ in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt. Ihr Wohlbefinden ist derart beeinträchtigt, dass erhebliche Leiden verursacht werden. PETA verweist zudem auf zwei angezeigte Fälle von ganzjähriger Anbindehaltung, in denen Staatsanwaltschaften die Rechtsauffassung der Organisation teilten. Bei einem Betrieb wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dieser Einstellung aus Opportunitätsgründen lag ausdrücklich der Tatvorwurf des § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG wegen der Anbindehaltung zugrunde. Ausweislich der erteilten Zustimmung des Amtsgerichtes ging die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft sogar davon aus, dass die durch die Tat verursachten Folgen nicht gering waren. Bei der anderen angezeigten Haltung wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt, nachdem die Beschuldigten die Auflage in Form der Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation erfüllten.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Milliarden fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit [4]. Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung erhielt die Organisation von Martin Müller, dem Gründer der Initiative „landwirtschaft.jetzt“.


PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
