Nachdem PETA Strafanzeige gegen einen Mann aus dem Landkreis Friesland wegen der Misshandlung eines Hundes erstattet hatte, ist dieser rechtskräftig verurteilt worden. Wie die Tierrechtsorganisation jetzt im Rahmen einer Presseanfrage erfuhr, verhängte das Amtsgericht Jever (Az.: 7 Cs 95/24) im Strafbefehlsverfahren eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie ein zweijähriges Verbot der Hundehaltung. Das Urteil ist seit dem 27.04.2024 rechtskräftig. PETA wurde im August 2023 durch ein zugespieltes Video auf den Fall aufmerksam.
„Mit der Verurteilung sendet das Amtsgericht Jever ein wichtiges Signal: Wer einen Hund misshandelt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen, denn Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Der Vierbeiner musste massive Gewalt und Todesangst ertragen. Umso wichtiger ist es, dass das Gericht dem Täter die Hundehaltung für zwei Jahre untersagt hat, da solche Maßnahmen unserer Kenntnis nach nur selten angeordnet werden. Allerdings wäre ein generelles, zeitlich unbegrenztes Tierhalteverbot wünschenswert gewesen. Menschen, die einem fühlenden Lebewesen solches Leid zufügen, dürfen nie wieder Verantwortung für ein Tier übernehmen.“
Video zeigt Hundemisshandlung
PETA erreichte im August 2023 eine Whistleblower-Meldung zu einer Hundemisshandlung in Schortens. Das Video zeigt, wie ein Mann mehrfach den Kopf eines Hundes auf den Boden stößt, ihn mehrfach massiv ins Gesicht schlägt und ihn durch die Wohnung wirft. Die Tierrechtsorganisation kontaktierte umgehend das zuständige Veterinäramt Jade-Weser. Erst nach mehrfacher Aufforderung durch PETA und zahlreicher Unterstützer hatte die Veterinärbehörde den Vierbeiner in Sicherheit gebracht. Gegen den Halter und die Verantwortlichen des Veterinäramts Jade-Weser hatte die Tierrechtsorganisation Strafanzeige erstattet.
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
„Hundeführerschein“ kann Tierquälerei vorbeugen
Eine gesetzlich geregelte Pflicht zum Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Tieres kann dazu beitragen, dass Halterinnen und Halter ihre tierischen Begleiter besser verstehen und deren Bedürfnissen gerecht werden. In Niedersachsen ist der sogenannte Hundeführerschein bereits seit 2013 verpflichtend. [2] Seit dem 1. Juli 2026 benötigen auch im Land Bremen Personen, die einen Hund aufnehmen möchten, einen solchen Sachkundenachweis. [3] Österreich geht noch einen Schritt weiter und hat zum 1. Juli 2026 bundesweit einen verpflichtenden Hundeführerschein eingeführt. [4] Für den Sachkundenachweis müssen zukünftige Halterinnen und Halter vor der Aufnahme eines Hundes in einem Theoriekurs grundlegendes Wissen über tiergerechte Haltung, Kommunikation und Bedürfnisse erwerben; anschließend folgt ein obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.
Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
