Tätersuche: Laut einem Medienbericht ist eine Katze bei Pegnitz in ein illegales Tellereisen geraten. Ein Passant habe das Tier am Sonntag gegen Mitternacht in einem Straßengraben nahe des Gemeindeteils Stemmreuth entdeckt. Die Pfote der Katze habe in der Falle gesteckt. Mithilfe der Feuerwehr sei das Tier befreit und ins Tierheim Bayreuth gebracht worden. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Pegnitz zu melden.
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Bayern
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Sowohl die illegalen Tellereisen als auch die legal durch die bayerischen Jäger ausgelegten Schlagfallen verursachen unermessliches Leid für zahlreiche Füchse, Marder und andere Tiere. Wir fordern deshalb die Bayerische Landesregierung auf, ein klares Verbot auszusprechen und diese grausamen Geräte endlich aus den Wäldern zu verbannen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.
Bestimmte Arten von Schlagfallen dürfen in sieben Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden – so auch in Bayern. In neun Bundesländern sind sie bereits verboten, weil sie oft nicht sofort töten und auch artgeschützte Tiere darin gefangen werden. Da auch legal ausgelegte Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.
Handel mit Tellereisen in Deutschland weiterhin erlaubt
Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten, in Deutschland durch das Jagdrecht schon seit 1934. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
