PETA erstattet Strafanzeige gegen LINDNER Esskultur: Verkauf von Stopfleber fördert quälerische Tiermisshandlung

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Profite mit Tierqualprodukten: PETA hat Anfang Juni bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die Geschäftsführer von LINDNER Esskultur erstattet. Der rechtliche Hintergrund: Verdacht auf Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung laut Paragraf 17 Nr. 2 lit. b des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 27 des Strafgesetzbuches. Das Feinkostunternehmen bietet Stopfleber zum Verkauf an. Da die Produktion in Deutschland verboten ist, greift LINDNER auf Tierqualprodukte aus dem Ausland zurück. Dies ist nach Einschätzung der Tierrechtsorganisation jedoch ebenfalls strafrechtlich relevant. PETA hat die Geschäftsführung bereits mehrfach angeschrieben und über das immense Tierleid, das mit der Herstellung von Foie gras einhergeht, informiert. Die Geschäftsführung teilte der Organisation daraufhin mit: „Aktuell führen wir Foie gras weiterhin in ausgewählten Filialen unseres Hauses.“

„Stopfleber ist die krankhaft vergrößerte Leber eines gefolterten Vogels. Wer mit diesem Produkt Geld verdient, profitiert von massivem Tierleid“, so Biologin und PETA-Fachreferentin Dr. Tanja Breining. „Die Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung ist strafbar – auch dann, wenn die Enten und Gänse im Ausland gequält und getötet wurden.“

Stopfleberhändler zahlte nach PETA-Anzeige Geldauflage

Ende 2022 musste erstmals ein von PETA angezeigter Händler gemäß Auflage der zuständigen Staatsanwaltschaft 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein für Tierschutz zahlen. Die Einordnung als strafbare Beihilfe setzt nicht voraus, dass die Haupttat in dem Land, in dem sie begangen wurde – etwa in Frankreich – strafbar ist. Vielmehr ist es ausreichend, dass die Handlung des Haupttäters, also des Gänse- bzw. Entenmästers, gegen ein deutsches Strafgesetz verstößt und dazu in Deutschland eine Beihilfehandlung geleistet wurde. Dies ist aus PETAs Sicht der Fall. Die Herstellung von Stopfleber erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach Paragraf 17 Nr. 2 lit. b des Tierschutzgesetzes. Die Beihilfehandlung ist in dem Erwerb und Verkauf von Stopfleber zu sehen, da hierdurch deren Herstellung und die damit einhergehende Tiermisshandlung veranlasst bzw. gefördert wird.

Zwangsmast lässt Leber der Tiere auf das bis zu Zehnfache anschwellen

Für die „Produktion“ von Foie gras werden überwiegend männliche Gänse und Enten „gemästet“, weil die Leber der weiblichen Tiere nicht die gewünschte Größe hat und zu viel Nervengewebe enthält. Allein in Frankreich werden aus diesem Grund jährlich über 13 Millionen weibliche Küken direkt nach der Geburt am Fließband aussortiert und getötet. Den männlichen Tieren wird mehrmals täglich ein Rohr gewaltsam in die Speiseröhre gestoßen, um sie mit 450 Gramm bis einem Kilogramm Getreidebrei zu „stopfen“. Dies lässt ihre Leber in nur 10 bis 18 Tagen auf das bis zu Zehnfache ihres Normalgewichts anschwellen. [1] Die Zwangsmast kann neben Verletzungen am Hals und in der Speiseröhre auch zu einer pathologischen Verfettung der Leber, Steatose genannt, sowie zu Atemnot, Knochenbrüchen, Leberblutungen und Herzversagen führen. Viele Tiere sterben daher bereits, bevor sie ins Schlachthaus kommen. [2; 3] Hier werden sie elektrisch betäubt und ausgeblutet. Immer wieder kommt es vor, dass sie vor oder während des Ausblutens aufwachen und bei Bewusstsein und unter Schmerzen sterben. [4; 5]

Stopfleber-„Produktion“ ist vielerorts verboten

Die „Produktion“ von Stopfleber ist so grausam, dass sie in vielen Ländern der EU verboten ist. Lediglich Frankreich, Spanien, Ungarn, Bulgarien und ein Teil von Belgien produzieren Foie gras. Auch in Argentinien, Indien, Israel, Australien, Kalifornien und der Türkei ist die Herstellung bereits untersagt. Zahlreiche Restaurants wie das HENRIKS in Hamburg und das Borchardt in Berlin haben Foie gras bereits ausgelistet. Auch in Frankreich gibt es auf offiziellen Empfängen der Städte Grenoble, Lyon, Straßburg und Villeurbanne keine Tierqualleber mehr zu essen, wie die Bürgermeister der Städte auf Anfrage von PETA Frankreich öffentlich bestätigten. In London hat King Charles III Foie gras aus all seinen Palästen verbannt.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] L214: “Foie gras: Des oiseaux malades“. Online abrufbar unter: https://www.l214.com/stop-foie-gras/des-oiseaux-malades/. (10.06.2026).
[2] Scientific Committee on Animal Health and Animal Welfare (1998): “Welfare Aspects of the Production of Foie Gras in Ducks and Geese?. Online abrufbar unter: https://web.archive.org/web/20201101073517/https:/ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/sci-com_scah_out17_en.pdf.(10.06.2026).
[3] Broom D. M., Rochlitz I. (2017): “The Welfare of Ducks During Foie Gras Production.?, Animal Welfare, Vol. 26 n 2, p. 135-149.
[4] L214 (2022): “La vérité sur le gavage“. Online abrufbar unter: https://www.l214.com/stop-foie-gras/le-gavage/. (10.06.2026).
[5] PETA USA: Foie gras in 60 seconds flat. Online abrufbar unter: https://www.peta.org/media/psa/foie-gras-in-60-seconds-flat/. (10.06.2026).

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