Rund 20.000 Schweine sterben bei erneutem Stallbrand in der Altmark – PETA erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stendal

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Kein Entkommen: Mehreren Medienberichten zufolge brach am Freitagnachmittag, dem 12. April, ein Großbrand in einer Schweinezuchtanlage in Binde aus. Dabei starben etwa 1.750 Muttersauen mitsamt ihrer schätzungsweise gut 18.000 Kinder qualvoll in den Flammen. Bereits vor drei Jahren brannte die Zuchtanlage. Das damalige Feuer ging von einer Deckenlampe aus, die Brandursache war ein technischer Defekt. Zum Zeitpunkt beider Brände wurde die Anlage von der schweizerischen Aktiengesellschaft Terra Grundwerte betrieben. Ihr gehörte auch die Schweinezuchtanlage Alt Tellin, die im Frühjahr 2021 ebenfalls brannte und 60.000 Schweine in den Tod riss. Medienberichten zufolge wurde der Schweinezuchtanlage in Binde in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg im Sommer vergangenen Jahres die Genehmigung entzogen, das Urteil war jedoch noch nicht rechtskräftig. Demnach hatte der Betreiber der Anlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Anlage daher unrechtmäßig betrieben. PETA hat nun gegen den Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Stendal Strafanzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft um Überprüfung gebeten, ob bedingter Vorsatz vorliegt. Denn zwei Brände in drei Jahren weisen darauf hin, dass Verbesserungen der Baumaßnahmen nicht vorgenommen wurden.

„Jeder Tod eines Tieres, welches bei einem Stallbrand aufgrund mangelnder Brandschutzvorgaben stirbt, wurde nach Auffassung von PETA billigend in Kauf genommen. Brennen in nur drei Jahren drei Anlagen ein und desselben Betreibers, liegt der Verdacht einer fahrlässigen Tierhaltung nahe. Um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen und auch den Schaden für die Landwirte möglichst gering zu halten, ist aber auch die Politik gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Alle Menschen können etwas gegen solch schreckliche Vorfälle tun. Denn würden alle vegan leben, wäre das nicht passiert.“

Mangelnder Brandschutz in vielen Tierställen

PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war. Die Tierrechtsorganisation dankt den am Einsatz beteiligten Helfenden, die sich für die Rettung der Tiere eingesetzt haben.

Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet immer Tod

Tiere, die zu Ernährungszwecken gehalten werden, gelten als reine Produktionsgüter. Verbrennen oder ersticken sie bei einem Stallbrand, wird ausschließlich der entstandene Sachschaden berechnet. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung bedeutet jedoch nicht nur ein Brandfall Leid und Tod. Ganz gleich, ob Rind, Schwein oder Huhn, ob konventionelle oder ökologische Haltung: Tiere als leidensfähige Lebewesen werden anhand ihrer Leistung und ihres Nutzens für den Menschen beurteilt. Für Fleisch, Milch und Eier werden sie ausgebeutet und getötet, obwohl sie ihr natürliches Lebensalter nicht annähernd erreicht haben. Kopfüber an einem Bein hängend wird ihnen im Schlachthaus die Kehle durchtrennt – Millionen Tiere sind dabei nicht ausreichend betäubt. [1]

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag (2012): Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 17/9824. Online abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/100/1710021.pdf. (Letzter Zugriff am 16.04.2024).

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