Kein Töten für das Brauchtum: Morgen findet in Burg im Spreewald der sogenannte Superkokot statt [1]. Bei der Veranstaltung versuchen die Teilnehmenden, einem kopfüber aufgehängten toten Hahn den Kopf oder die Flügel abzureißen, während sie auf einem galoppierenden Pferd stehen. PETA kritisiert das „Hahnrupfen“ scharf: Nach Einschätzung der Tierrechtsorganisation werden die Hähne mit der primären Absicht getötet, ihre leblosen Körper für das fragwürdige Brauchtumsevent zu missbrauchen. Der laut Tierschutzgesetz erforderliche „vernünftige Grund“ für die Tötung eines Tieres ist aus Sicht der Tierrechtsorganisation bei dieser auf Spaß und Unterhaltung ausgerichteten Veranstaltung nicht gegeben. PETA fordert die Verantwortlichen erneut auf, künftig keine echten Tiere mehr für den Wettbewerb einzusetzen.
„Tradition ist kein Freifahrtschein, einem fühlenden Lebewesen das Leben zu nehmen. Wer einen Hahn töten lässt, um seinen Körper anschließend vor Schaulustigen und sogar vor Kindern in Stücke zu reißen, sollte sich fragen, welche ethischen Werte mit diesem Brauchtum eigentlich vermittelt werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wir appellieren an die Verantwortlichen, diesem blutigen Spektakel endlich ein Ende zu setzen.“
Bereits 2023 ging PETA wegen vergleichbarer Veranstaltungen im Landkreis Spree-Neiße rechtlich gegen das „Hahnrupfen“ vor. Die Tierrechtsorganisation erstattete bei der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen die Verantwortlichen für die Hahntötungen und -misshandlungen in Dissen sowie in acht weiteren Gemeinden. Zudem forderte PETA das Veterinäramt des Landkreises auf, sämtliche Clubs und Vereine der Region über die nach Auffassung der Organisation rechtswidrige Tötung von Hähnen für solche Veranstaltungen zu informieren. Die Strafanzeige wurde eingestellt, wogegen PETA Beschwerde einlegte. Diese wurde zwar abgewiesen, jedoch teilte die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg im Januar 2025 mit (Az. 54 Zs 781/24), der Superkokot sei „im Einvernehmen mit den Veranstaltern zwischenzeitlich abgeschafft“ worden.
Nach PETA-Anzeigen: Nutzung echter Hähne in Nordrhein-Westfalen weitgehend gestoppt
Auch in Westdeutschland gab es auf Kirmesfesten vereinzelt ähnliche Veranstaltungen. Beim „Hahneköppen“, das vor allem im Westen Deutschlands abgehalten wird, versuchen Menschen mit verbundenen Augen, einem zuvor getöteten Hahn mit einem Schwert den Kopf abzuschlagen. Die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund ist eine Straftat nach § 17 Nr. 1 TierSchG, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Deshalb erstattete PETA seit 2020 regelmäßig Strafanzeigen wegen der Tiertötungen für das „Hahneköppen“ und wandte sich Mitte 2023 zusätzlich an das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses informierte im März 2024 alle Veterinärämter des Landes, dass „das Töten von Tieren zum Zwecke der Nutzung der Kadaver im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (z. B. ‚Hähneköppen‘, ‚Gänsereiten‘) nicht von einem vernünftigen Grund nach § 1 Tierschutzgesetz abgedeckt ist“ und geplante Tötungen von Tieren für solche Zwecke zu untersagen sind. Zudem sollte auf die alternative Nutzung von Attrappen zur Brauchtumsausübung hingewiesen werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
