Trier lässt Nilgänse trotz Schonzeit erschießen – PETA prüft rechtliche Schritte und kritisiert abwertende Aussagen des Pressesprechers der Stadt

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Die Obere Jagdbehörde genehmigte trotz Schonzeit die Tötung von Nilgänsen in bestimmten Trierer Stadtbezirken – sogar während der Brutzeit. Als Grund wurden der Kot der Tiere sowie das Verdrängen heimischer Wasservögel genannt. Der Trierer Pressesprecher Michael Schmitz soll Nilgänse als „eine Art permanenter Stuhlgang“ bezeichnet haben; alles sei „bekackt von diesen Viechern“. [1] PETA wandte sich am Freitag mit tierfreundlichen Lösungsansätzen an Oberbürgermeister Wolfram Leibe und die Fraktionen im Stadtrat und forderte, herabwürdigende Äußerungen über Nilgänse zu unterlassen, zumal diese Gewalttaten gegen die Tiere fördern können. In einem weiteren Schreiben verlangte die Organisation von der Oberen Jagdbehörde, die Ausnahmegenehmigungen zu widerrufen, auch, weil diese nicht durch das Landesjagdgesetz legitimiert sein dürften. Zudem prüft PETA rechtliche Schritte, da hinterlassener Kot kein „vernünftiger Grund“ für Tiertötungen im Sinne des Tierschutzgesetzes sei.

„Fühlende Lebewesen erschießen zu lassen, weil man sich durch ihre Hinterlassenschaften gestört fühlt, ist ein Armutszeugnis und völlig unverhältnismäßig. Der Kot lässt sich mit speziellen Kehrmaschinen mit Saugfunktion effektiv beseitigen. Wir Menschen sollten unseren wildlebenden Mitgeschöpfen Toleranz und Respekt entgegenbringen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Tiere nicht dauerhaft durch Tötungsaktionen vertrieben werden können. Vielerorts wird daher auf ein tierfreundliches und nachhaltiges ‚Gänsemanagement‘ gesetzt, welches mit Unterstützung von Fachleuten erarbeitet werden sollte.“

Landesjagdgesetz lässt Tötungen während der Brutzeit nicht zu

Laut § 32 Absatz 4 des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere während der Brutzeit nicht bejagt werden, bis die Jungtiere selbstständig sind. Dies soll verhindern, dass unselbstständige Tierkinder qualvoll verhungern. Außerhalb der Brutzeit dürfen Ausnahmen vom Jagdverbot in weiteren Schonzeiten nur aus bedeutenden Gründen wie Tierseuchen oder Wildschäden erteilt werden.

Tötungen vertreiben die Tiere nicht dauerhaft

Die Verschmutzung von Flächen ist nach Auffassung von PETA kein legitimer Grund, Tiere zu töten. In Heidelberg wird eine spezielle Kot-Kehrmaschine eingesetzt. Zudem ist die Jagd nicht dazu geeignet, die Tiere dauerhaft von einem attraktiven Lebensraum fernzuhalten. Frei werdende Flächenwerden nach kurzer Zeit von Jungtieren aus dem Umland bezogen. Experten setzen daher auf ein effektives und tierfreundliches „Gänsemanagement“: Die betroffenen Flächen werden – flankiert von tierfreundlichen Vergrämungsmaßnahmen – für die Gänse unattraktiv gestaltet, gleichzeitig werden ihnen geeignete Ausweichflächen überlassen. [2] In einigen Städtenträgt eine Gelegebehandlung dazu bei, dass die Anzahl der Tiere nicht ansteigt. [3] Eine angebliche Verdrängung heimischer Wildtiere findet Experten zufolge nicht statt. [4;5;6]

Nilgänse & Co. immer wieder Opfer von Tierquälern

Misshandlungen und illegale Tötungen von Nilgänsen, Bibern und Waschbären gehören fast zur Tagesordnung. Erst in der vergangenen Woche hat PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt, um Täter zu finden, die in Bochum mit Pfeilen auf Kanadagänse geschossen haben. In Bayern werden häufiger illegal getötete und teils grausam zugerichtete Biber gefunden. Diese Fälle treten gehäuft in Regionen auf, in denen sich Amtspersonen wiederholt abfällig über die Tiere äußern.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Tedesco, Alicia (2026): Schießen auf Nilgänse: Warum das in Trier erlaubt ist. Online abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/schiessen-auf-nilgaense-in-trier-nilgans-100.html (28.07.2026).
[2] Mueller-Töwe, Jonas (2014): Gänsedreck sorgt für Ärger an Badeseen. Online abrufbar unter: https://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article130001319/Gaensedreck-sorgt-fuer-Aerger-an-Badeseen.html (20.08.2025).[3] Heidenheimer Zeitung (2025): Gänsekot auf Liegewiesen – liegt die Lösung bei den Eiern?. Online unter https://www.hz.de/deutschland-und-welt/gaensekot-auf-liegewiesen-liegt-die-loesung-bei-den-eiern  (eingesehen am 17.07.2026)
[4] Dr. Johan H. Mooij, Dr. Helmut Kruckenberg, Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann: Wissenschaftliche Stellungnahme zu Entwicklungen im Gänseschutz in Nordrhein-Westfalen – hier: Jagd auf Gänse, Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) Projektgruppe Gänseökologie. Wilhelmshaven. Online abrufbar unter: https://www.nabu-duisburg.de/app/download/4915204863/Stellungnahme_DOG_NRW.pdf (17.07.2026).
[5] Nabu: Nilgans im Fokus. Wie gehen wir mit der neuen Art um? Online abrufbar unter: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/25852.html (17.09.2024)
[6] Kır, Sabrina (2026): Nilgänse in Tübingen abschießen? Tierschützer sehen dafür keine Grundlage. Online abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/warum-es-laut-wissenschaft-keinen-grund-fuer-nilgaense-abschuesse-in-tuebingen-gibt-100.html (29.07.2026).

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