Hinweis: Das Bildmaterial enthält die blutige Darstellung eines toten Tieres
Am 22. Juni sind in Aurich zwei Rehkitze bei Mäharbeiten getötet worden. Eines der Tiere wurde von einer hinweisgebenden Person tot und verstümmelt auf einem Feld gefunden. Möwen hatten sie auf die Stelle aufmerksam gemacht. Einem weiteren Rehkind wurden alle vier Beine abgemäht, jedoch lebte das Tier noch. Diehinweisgebende Personrief sofort die Polizei und informierte die örtliche Jägerin. Den Angaben zufolge hielt diese nach ihrem Eintreffen das schwer verletzte, zappelnde Kitz grob auf den Armen und trug es weg; offenbar um es mit einem Messer zu töten. PETA erstattete am 29. Juli bei der Staatsanwaltschaft Aurich Strafanzeige gegen die für die Mahd verantwortliche Person wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
„Immer wieder werden Tierkinder von den Klingen der Mähmaschinen grausam verletzt oder regelrecht zerstückelt, weil keine Schutzmaßnahmen getroffen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Angesichts vieler Tausend getöteter Kitze jedes Jahr fordern wir von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer eine gesetzliche Pflicht zur vorherigen Absuche per Wärmebild-Drohne.“
Unterlassene Schutzmaßnahmen können Tötungsvorsatz begründen
PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen der Amtsgerichte Böblingen, Biedenkopf, Göttingen, Euskirchen, Wolfach – dem sich auch das Berufungsgericht des LG Offenburg unter Änderung des Rechtsfolgenausspruchs anschloss –, Celle und Forchheim entschieden: Das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen stellt die billigende Inkaufnahme der Tötung von Rehkindern und damit vorsätzliches Handeln im strafrechtlichen Sinne dar. Beauftragen Landwirte Dritte mit den Mäharbeiten und führen die tödliche Handlung dadurch nicht aktiv aus, ist ihnen pflichtwidriges Unterlassen strafrechtlich vorwerfbar. Denn ihnen obliegt als Landwirte eine Pflicht zum Tätigwerden und gegebenenfalls gemäß § 13 Abs. 1 Strafgesetzbuch, §§ 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 S. 2 Bundesjagdgesetz eine Hegepflicht. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Bundesnaturschutzgesetz fest, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen.
Mähwerke töten oder verletzen jährlich rund 100.000 Rehkitze
In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Rehe bei Mäharbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Jede zu mähende Fläche sollte im Vorfeld abgegangen werden. Auch mit modernen Infrarotsensoren, sogenannten Wildrettern, und Flugdrohnen können die Zuständigen die Felder vorher kontrollieren. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen wie flatternde Bänder oder Duftzäune schrecken Rehmütter potenziell auf, sodass sie anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Eine Kombination der vorgenannten Maßnahmen bietet den besten Schutz.


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PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
