Tötung von Schnappschildkröten in Viersen verhindern: PETA appelliert an NRW-Zoos, Tiere in Not aufzunehmen

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Organisation fordert generelles Haltungsverbot von Exoten in Privathand 
 

Viersen / Stuttgart, 28. Juli 2020 – Exoten am Wittsee retten: Da im Wittsee in Nettetal vermehrt Schnappschildkröten gesichtet wurden und diese gefährlich für Menschen sein können, wird derzeit die Tötung der Tiere diskutiert. Nachdem der Landkreis Viersen zoologische Einrichtungen vergeblich darum bat, eingefangene Tiere aufzunehmen, appelliert nun auch PETA an die Zoos, die Schnappschildkröten in ihre Obhut zu nehmen. Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation müssen Zoos, die mit Steuergeldern subventioniert werden, auch öffentliche Aufgaben erfüllen. Der Fall in Viersen verdeutlicht zudem, dass das in Nordrhein-Westfalen jüngst eingeführte Gifttiergesetz Menschen nicht ausreichend vor gefährlichen Exoten schützt. Zwar ist die Privathaltung von Schnappschildkröten schon seit 1999 verboten, doch viele Privatpersonen sind auch mit der Haltung anderer „Exoten“ überfordert und gefährden die heimische Flora durch das Aussetzen dieser Tiere zunehmend. PETA fordert daher, das Gifttiergesetz um ein Haltungsverbot für alle exotischen Tiere zu erweitern.
 
„Mit der Annahme von Steuergeldern entstehen für Zoos auch Pflichten. Dazu gehört auch, als Auffangstation für Tiere in Not zu fungieren. NRW ist eines der Bundesländer mit der höchsten Zoodichte in Deutschland, sodass einige Schnappschildkröten problemlos untergebracht werden könnten“, so Jana Hoger, Fachreferentin bei PETA. „Zudem muss das nordrhein-westfälische Gifttiergesetz erweitert werden und neben Schnappschildkröten auch alle anderen Exotenarten einschließen: Denn nur ein Privathaltungsverbot aller exotischen Tiere kann die Gefahr für Menschen und die Natur verringern, die immer wieder von ausgesetzten exotischen Tieren ausgeht.“
 
Nachdem die Privathaltung von Schnappschildkröten vor vielen Jahren bundesweit verboten wurde, setzten damalige Halter mutmaßlich einige Tiere im Kreis Viersen aus. Infolgedessen vermehrten sich die Schildkröten ungestört. PETA weist darauf hin, dass bis heute noch viele „Exoten“ in ganz Deutschland ausgesetzt werden – darunter auch Tiere, die den Menschen oder die heimische Tierwelt gefährden können. Die Organisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die gleichen Gesetze greifen zudem für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie das bewusste Unterlassen notwendiger Hilfeleistung.
 
Handel mit exotischen Wildtieren befeuert Zoonosen und trägt zu weltweitem Artensterben bei
Bei einem großen Teil der exotischen Tiere in Privathand handelt es sich um Wildfänge aus Asien, Afrika und Südamerika. PETA mahnt, dass mit 72 Prozent der größte Teil aller Zoonosen aus dem Kontakt mit wildlebenden Tierarten resultiert. [1] Schnelles Handeln ist daher auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie unerlässlich. Darüber hinaus trägt der Handel mit exotischen Wildtieren zum weltweiten Artensterben bei, was eine im März 2020 vom Bundesumweltministerium vorgestellte Studie bestätigt. Auch der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) betont, dass die direkte Ausbeutung der Natur ein Hauptgrund für das Artensterben ist. Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte, dass Deutschland dazu beitrage, „dass Arten in ihren Ursprungsländern zunehmend gefährdet sind. Das betrifft ganz direkt die Nachfrage nach exotischen Wildtieren für den deutschen Heimtiermarkt.“
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
[1] Global trends in emerging infectious diseases. – PubMed – NCBI. Online abrufbar unter: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18288193. (27.07.2020).
[2] Altherr, S./Freyer, D./Lameter, K. (2020): Strategien zur Reduktion der Nachfrage nach als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren. Bundesamt für Naturschutz. BfN Skripten 545, S. 259 ff. Online abrufbar unter: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript_545.pdf. (27.07.2020).
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Reptilienhandel
PETA.de/Reptilien-kaufen
 
Pressekontakt:
Thomas Lesniak, +49 711 860591-527, [email protected]

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