Dank Whistleblower und Hinweis von PETA: Veterinäramt Berlin-Spandau verbietet mehrfaches Pokalfischen

PETA Logo

Untersagungsverfügung für Pokalfischen: Dank einer Whistleblower-Meldung ist PETA darauf aufmerksam geworden, dass bei der Angelsparte des Berliner Sportvereins Spandau Aalemann e. V. für dieses Jahr ab Mai mehrfaches „Pokalangeln“, „Preisangeln“, „Königsangeln“ und sogar „Gänseangeln“ auf dem Programm stehen. PETA informierte daraufhin das zuständige Veterinäramt Berlin-Spandau. Nach Einschätzung der Tierrechtsorganisation handelt es sich bei solchen Wettfischveranstaltungen um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nun hat das Veterinäramt die Veranstaltungen verboten.

„Wir bedanken uns für die schnelle und beherzte Reaktion des Veterinäramts Spandau, das die Fische davor bewahrt hat, für Wettbewerbe gequält und getötet zu werden. Jedes Tier hat das Grundrecht auf ein Leben in Freiheit und Unversehrtheit, egal ob es Beine hat oder Flossen, Fell oder Schuppen“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.

Wettfischen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

PETA verweist auf die rechtliche Grundlage, denn bei sämtlichen Preis- und Wettfischveranstaltungen handelt es sich um einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 TierSchG, weil die Tötung der Tiere ohne einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes erfolgt. Der Erwerb des Fisches für Nahrungszwecke muss den alleinigen Grund für das Angeln bilden. Wird daneben auch ein sportlicher Zweck verfolgt, insbesondere der Zweck, in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte zu ermitteln, so fehlt es an einem vernünftigen Grund, denn solche Zwecke können weder die Tötung noch die Zufügung von Schmerzen und Leiden rechtfertigen. [1] Selbst wenn also die Angelnden vorgeben, dass sie alle Tiere zum Verzehr getötet haben, werden die Fische auch (und insbesondere zu dem Zweck) getötet, um an dem Wettbewerb teilzunehmen. Insgesamt wird es ohnehin als unglaubwürdig angesehen, ein Wettfischen mit Nahrungsgewinnung zu begründen. [2]

Fische spüren Schmerz und brauchen unseren Schutz

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben und kommunizieren mittels vielfältiger Laute, über Körpersprache und Gerüche. Sie schließen Freundschaften, lernen, geben ihr Wissen weiter und beschützen ihren Nachwuchs. [3] Internationale wissenschaftliche Studien bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“. [4] Eine aktuelle Studie der Universität in Bonn zeigt, dass Fische addieren und subtrahieren können. [5] Die Autorin der Studie, Professorin Dr. Vera Schlüssel, schließt aus ihren Experimenten, dass Menschen andere Tierarten tendenziell unterschätzen – besonders diejenigen, die nicht zu den Säugetieren zählen. Insbesondere das Leid der Fische wird ihrer Meinung nach ignoriert, da sie nicht „niedlich“ sind und weder Fell noch Federn haben. [6]

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Auflage 2023, § 17, Rn. 42; AG Offenburg, Urteil vom 17.03.1988, Az.: 2 Ds 257/87; ausführlich zur Tierquälerei beim Wettangeln siehe Drosse, NStZ 1990, 72 ff.)
[2] Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz, 4. Auflage 2023 § 17 Rn. 42.
[3] Balcombe, J. (2016): What a fish knows: The inner lives of our underwater cousins.
[4] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[5] V. Schluessel, N. Kreuter, I. M. Gosemann & E. Schmidt (2022): Cichlids and stingrays can add and subtract ‚one‘ in the number space from one to five; Scientific Reports, online abrufbar unter https://doi.org/10.1038/s41598-022-07552-2 (11.07.2023).
[6] Universität Bonn (2022): Study shows: Fish can calculate. Researchers at the University of Bonn publish an unexpected finding, online abrufbar unter https://www.uni-bonn.de/en/news/060-2022 (11.07.2023).

Kontakt

Kontakt
Kopieren