Sieben tote Krähen auf Feldern in Lehe aufgehängt: PETA erstattet erneut Anzeige beim Veterinäramt und fordert umgehendes Verbot der „Vergrämungsmethode“

Vergrähmungsethode mit einer Krähe auf einem Feld in Lehe

Lehe / Stuttgart, 19. Juni 2026 – Auf zwei Feldern in Lehe wurden augenscheinlich sieben tote Krähen aufgehängt – vermutlich, um ihre lebenden Artgenossen abzuschrecken. Ein Spaziergänger entdeckte die jeweils an einem Stab festgebundenen Vögel und wandte sich mit Fotos an PETA. Wegen möglicher Verstöße gegen seuchenschutzrechtliche Vorschriften, Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG) sowie der möglichen illegalen Tötung der Krähen erstattete die Tierrechtsorganisation vorgestern Anzeige beim Veterinäramt des Kreises Dithmarschen. Erst Anfang Juni meldete PETA der Behörde, dass 19 tote Krähen auf einem Maisfeld in Norderwöhrden gesichtet wurden. Da Rabenkrähen seit Ende Februar Schonzeit in Schleswig-Holstein haben, bat PETA das Veterinäramt auch in diesem Fall, die Tierkörper hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Jagdrecht zu untersuchen.

„Diese Vergrämungsmethode ist archaisch, unwirksam und birgt Risiken. Wie andere Veterinärämter sollte auch die Behörde im Kreis Dithmarschen das Abhängen der Tierkörper anordnen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Für Tier- und insbesondere Vogelfreunde ist es ein schwer zu ertragender Anblick. Spätestens die Coronakrise und die aktuelle Vogelgrippe sollten uns gelehrt haben, wie verantwortungslos es ist, die Leichen der Tiere zum langsamen Verwesen aufzuhängen. Bis vor wenigen Wochen bestand im Kreis aufgrund der Vogelgrippe sogar eine Stallpflicht.“

Vergrähmungsethode mit einer Krähe auf einem Feld in Lehe
eine Krähe an einen Mast gebunden auf einem Feld in Lehe

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Nach Auffassung von PETA sollten Behörden sogenannte Vergrämungsmethoden mit toten Tieren grundsätzlich untersagen, zumal hier auch eine Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorliegen könnte. Jedes Jahr werden allein in Deutschland über 100.000 Krähen getötet. Nennenswerte Ernteschäden sind wissenschaftlich nicht bewiesen und dienen bei der Hobbyjagd auf die Vögel meist als Vorwand. Bei einem ähnlichen Fall im Juli 2025 ordnete die Wormser Umweltbehörde an, dass die Tierkörper abgehängt werden müssen. [1] Das Kreisveterinäramt Weilheim-Schongau forderte im Mai 2026 einen Landwirt auf, die toten Vögel abzuhängen. Er wurde von der Behörde über „die Bedeutung einer ineffizienten Vergrämungsmethode und die damit verbundene negative Außenwirkung der Maßnahme belehrt”. Auch „negative Aspekte, wie das Anlocken von Aasfressern und die grundlegende Bedeutung im Zusammenhang mit Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz landwirtschaftlicher Tierhaltungen“ wurden demnach erörtert. [2]

Beispiel des Kantons Genf verdeutlicht: Jagd ist überflüssig

Anerkannte Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist. Dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge regulieren sich wild lebende Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse selbst, beispielsweise durch die Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten. [2] Der Kanton Genf ist nur ein Beispiel dafür. Dort ist die Hobbyjagd seit über 40 Jahren verboten und die Natur reguliert sich weitgehend selbst. Die Folgen sind eine hohe Artenvielfalt sowie gesunde und stabile Wildtierpopulationen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Schmahl, A. (2025): „Tote Krähen auf Feld in Worms aufgehängt“. In: Merkurist. Online unter: https://merkurist.de/worms/peta-schaltet-sich-ein-tote-kraehen-auf-feld-in-worms-aufgehaengt_laVU (02.06.2026)[2] Peters, C. (2026): „Grausame Abschreckungsmaßnahme“: Peta erstattet Anzeige wegen aufgehängter toter Krähe. In: Merkur. Online unter: https://www.merkur.de/lokales/schongau/peiting-ort49612/grausame-abschreckungsmassnahme-peta-erstattet-anzeige-wegen-aufgehaengter-toter-kraehe-94315522.html. (02.06.2026)
[3] Reichholf, J. H.: Die Wahrheit über die Jagd – Evolutionsbiologe Prof. Josef Helmut Reichholf widerlegt Jägerlügen. TV-Dokumentation, SWR BW (05.05.2026).

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