Verheerende Lebensumstände: Ende Oktober erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer tierquälerischen Rinderhaltung im Landkreis Weilheim-Schongau. Die Fotos zeigen Rinder in Anbindehaltung fixiert. PETA hat das zuständige Veterinäramt Weilheim in Oberbayern informiert. Weiterhin hat die Tierrechtsorganisation am 30. Oktober Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Betriebs bei der Staatsanwaltschaft München II wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erstattet.
„Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet oder eingesperrt und in ihren eigenen Fäkalien gehalten werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit realisieren können. Die Politik ist hier in der Verantwortung, ihrer Schutzpflicht gegenüber Rindern nachzukommen und landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft zu unterstützen.“
In einer Ecke des Stalls sind fünf Tiere nebeneinander angebunden, ihnen steht Stroh zur Verfügung, sie weisen jedoch teilweise bereits eingetrocknete Kotplatten im Fell auf. Einem an anderer Stelle fixierten Tier wurden zusätzlich die Hinterbeine zusammengebunden. Weitere Rinder werden in Gruppenhaltung auf blankem Spaltenboden eingesperrt und haben gerade genug Platz, um sich abzulegen.
Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung
Die Anbindehaltung von Rindern ab einem Alter von sechs Monaten ist zwar nicht ausdrücklich verboten, nach PETAs Auffassung verstößt sie aber gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbar nach § 17 TierSchG. Gemäß § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Veterinäramt Weilheim in Oberbayern wolle den „geschilderten Sachverhalt zeitnah prüfen und die gegebenenfalls erforderlichen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen einleiten“.
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllt, wird von zahlreichen Juristen thematisiert. [1] [2] [3] Die Tiere werden durch dieses sogenannte „erzwungene Nichtverhalten“ in nahezu allen ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt. Ihr Wohlbefinden ist derart beeinträchtigt, dass erhebliche Leiden verursacht werden.
PETA verweist zudem auf zwei angezeigte Fälle von ganzjähriger Anbindehaltung, in denen Staatsanwaltschaften die Rechtsauffassung der Organisation teilten. Bei einem Betrieb wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dieser Einstellung aus Opportunitätsgründen lag ausdrücklich der Tatvorwurf des § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG wegen der Anbindehaltung zugrunde. Ausweislich der erteilten Zustimmung des Amtsgerichts ging die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft sogar davon aus, dass die durch die Tat verursachten Folgen nicht gering waren. Bei der anderen angezeigten Haltung wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt, nachdem die Beschuldigten eine Auflage in Form einer Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation erfüllt hatten.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Milliarden fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [4] Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung erhielt die Organisation von Martin Müller, dem Gründer der Initiative „landwirtschaft.jetzt“.


Diese und weitere Bilder können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
