PETA zeigt Pokalangler an: Wettfischen in Schwarzenfeld verstößt gegen das Tierschutzgesetz

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Schwarzenfeld / Stuttgart, 3. Mai 2017 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben – vergeblich: Zahlreiche Fische wurden Ende April von den Mitgliedern des Sportanglervereins Schwarzenfeld e.V. getötet. Für den Fang eines Fisches mit einem Gewicht von 15.450 Gramm erhielt Thomas L. den Siegerpokal. Für die zwölf „erfolgreichsten“ Angler gab es vom 1. Vorsitzenden Rudolf L. Sachpreise. Insgesamt wurden laut Medienberichten 119 Kilo Fische an Land gezogen. Laut der Tierrechtsorganisation PETA handelt es sich bei dieser Wettbewerbsveranstaltung um einen Verstoß gegen § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, denn die Tötung der Fische erfolgte auch, um den begehrten Pokal oder Sachpreise zu gewinnen und folglich ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes. Denn laut Kommentar zum Tierschutzgesetz muss der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen. Daher hat PETA nun bei der Staatsanwaltschaft Amberg Anzeige gegen den Vereinsvorstand sowie sämtliche 36 Teilnehmer erstattet.

„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine Beschäftigung, die der Entspannung und Erholung dient“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.

Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19.03.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.07.2015 (Az.: 612Js 12165/14), in denen ebenfalls ausdrücklich festgestellt wird, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.

Fische sind neugierige und fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten.“ [1]

[1] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.

Weitere Informationen:
PETA.de/Fische-Schmerzen-Neocortex
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]

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