Termineinladung: PETA protestiert am Montag vor Ehrmann-Hauptsitz in Oberschönegg gegen tierquälerische Anbindehaltung von Rindern

Aktive in Kuhbodypainting mit Ketten um den Hals

Keiner bindet fair an: Unter diesem Motto protestieren Aktive der Tierrechtsorganisation PETA am Montag ab 12 Uhr vor dem Ehrmann-Hauptsitz in Oberschönegg gegen Anbindehaltung in der Milchindustrie. Eine als Kuh verkleidete Person ist an einem Pfahl angekettet. Weitere Aktive halten Schilder mit Aufschriften wie „Anbindehaltung gleich legalisierte Tierquälerei“ und – in Anlehnung an den Werbeslogan des Unternehmens – „Ehrmann: Keiner bindet fair an“. Videoaufnahmen legen nahe, dass vier Betriebe, gegen die PETA aufgrund der tierquälerischen Haltungsform im Dezember Anzeige erstattete, die Firma Ehrmann beliefern. PETA fordert von Ehrmann, dass sich das Unternehmen unverzüglich gegen Milch aus Anbindehaltung ausspricht und die Produktpalette perspektivisch auf vegane Lebensmittel umstellt. Zudem ruft die Tierrechtsorganisation die Bundesregierung auf, mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes jede Form der Anbindehaltung ausdrücklich zu verbieten. 

„Unternehmen wie Ehrmann dürfen nicht länger wegschauen. Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder saisonal – verursacht nachweislich langanhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden und verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz“, so Ayshea Kelly, Aktionskoordinatorin bei PETA. „Von der Bundesregierung erwarten wir, dass diese grausame Haltungsform bei der aktuellen Überarbeitung des Tierschutzgesetzes in all ihren Ausprägungen verboten wird. Um Landwirtinnen und Landwirten Alternativen zu bieten, braucht es zudem attraktive Beratungs- und Förderpakete für bio-vegane Landwirtschaft.“

PETA hat im vergangenen Jahr Strafanzeigen gegen etwa 50 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet. Doch die Staatsanwaltschaften weigern sich bislang, das Tierschutzgesetz anzuwenden. Circa 30 Ermittlungsverfahren wurden gemäß Paragraf 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, auf weitere 20 Anzeigen blieb eine Reaktion der Staatsanwaltschaften aus. Zu einer Anklageerhebung kam es in keinem einzigen Fall. Die Gründe für die Einstellungen sind vielfältig, jedoch sind diese juristisch nicht haltbar und widersprechen der juristischen Kommentarliteratur.

Hintergrundinformationen: Anbindehaltung von Rindern ist tierschutzwidrig

Etwa eine Million Rinder werden in Deutschland ganzjährig oder bis zu neun Monate am Hals fixiert im Stall gehalten – auch in Biobetrieben. Nicht selten verursachen die Ketten schmerzhafte Verletzungen und Quetschungen am Hals. Zudem können sich die ausgebeuteten Tiere auf ihrem Platz nicht einmal umdrehen. Daher kommen neben PETA auch zahlreiche Autorinnen und Autoren der juristischen Fachliteratur sowie die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari [1] zu dem Schluss, dass das natürliche Verhalten der Rinder in der dauerhaften Anbindehaltung fast vollständig unterdrückt wird. Demnach liegt der Anfangsverdacht der Straftatverwirklichung nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vor. Zuletzt hat der Strafrechtsprofessor Dr. Jens Bülte in seinem Artikel „Anbindehaltung – keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine“ die Anbindehaltung als „strafbare Tierquälerei“ bezeichnet. Die dauernde Anbindehaltung sei „nicht nur (tierschutz)rechtlich unzulässig, sondern regelmäßig strafbar“. [2] In einigen Fällen wurden die Einstellungen der von PETA gestellten Strafanzeigen damit begründet, dass die Rinder nicht in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten wurden, sondern in der saisonalen Anbindehaltung, auch Kombinationshaltung genannt. Dem ist entgegenzusetzen, dass die Tiere bereits nach wenigen Tagen in Anbindehaltung erheblich leiden. Überdies verfügen Tiere nicht über dasselbe Zeitempfinden wie Menschen. [3] Es ist ihnen nicht möglich, längere Zeiträume wie bei der saisonalen Anbindehaltung zu überblicken. [2]

Rinder in Anbindehaltung: Nicht zumutbares körperliches und psychisches Leid

Der überwiegende Anteil aller 1,1 Millionen Rinder in Anbindehaltung wird im sogenannten Kurzstand gehalten. Mit einer Länge von 1,40 bis 1,80 Metern wird der Standplatz den mittlerweile zuchtbedingt deutlich massigeren Tieren nicht gerecht. Als Konsequenz müssen die Tiere oftmals mit dem hinteren Körperteil auf dem Kotgitter stehen und liegen. Dadurch erhöht sich das Risiko für Klauenerkrankungen und Euterentzündungen. Überdies ist das Liegen auf dem Kotgitter aufgrund des unnatürlich großen Euters für Kühe äußerst schmerzhaft. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an einem Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Die für das Wohlbefinden essenziellen arteigenen Verhaltensweisen wie Bewegung, Körperpflege und soziale Interaktion mit Artgenossen werden den Rindern in der Anbindehaltung gänzlich verwehrt. Das psychische Leid der Tiere zeigt sich beispielsweise durch Stereotypen wie „Futterwerfen“ oder Zungenrollen, was zu starker Abmagerung führen kann [4].

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Details zur Aktion:

Datum: Montag, 11. März 2024
Uhrzeit: 12:00 – 12:30 Uhr
Ort: Vor dem Ehrmann-Hauptsitz, Ecke Haupt- / Inneberger- / A.-Ehrmann-Straße, 87770 Oberschönegg
Ansprechperson vor Ort: Ayshea Kelly, gerne stellen wir den Kontakt her

Aktive in Kuhbodypainting mit Ketten um den Hals
Ähnliche PETA-Aktion mit Miss Bayern Carina Schütz und Model Anna Ritzinger in München. / © PETA Deutschland e.V.

Dieses und weitere Fotos können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Quellen

[1] Hahn/ Kari, NuR 2021, 43, 599: Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren. Online abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7. (04.03.2024)
[2] Bülte, Jens (2023): Anbindehaltung – Keine rechtliche Grauzone, sondern illegale Routine. Online abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/anbindehaltung-keine-rechtliche-grauzone-sondern-illegale-routine/.  (04.03.2024)
[3] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung. Online abrufbar unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf. (04.03.2024)
[4] Expertise for Animals (2023): Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: http://www.tfvl.de/wp-content/uploads/2023/08/Expertise-for-Animals-2023.-Die-Ketten-loesen.pdf. (04.03.2024)

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